Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen. Dadurch soll mehr Prävention und Rehabilitation möglich werden. Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen – dazu zählen Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe genauso wie Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten – erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Hier die wichtigsten Regelungen im Einzelnen. Mehr lesen
Krankenversicherungsrecht
Wer zahlt mehr in die Krankenkasse ein: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
An sich sieht die gesetzliche Sozialversicherung eine paritätische Finanzierung vor: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen einen gleich hohen Anteil bezahlen. Doch das stimmt so schon lange nicht mehr. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren, Arbeitnehmer müssen inklusive Zusatzbeitrag zurzeit durchschnittlich 8,4 Prozent berappen. Auf den ersten Blick zahlen also die Arbeitnehmer mehr in die Kassen ein. Der SPIEGEL (Florian Diekmann) hat in einem sehr aufschlussreichen Beitrag eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Anlass genommen, die Zahlen einmal genauer zu analysieren.
Radiotherapie schonender als konventionelle Bestrahlung: Kasse muss zahlen
Mehrere Medien berichten, dass das Landgericht Lüneburg eine private Krankenversicherung verurteilt hat, die intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT) zu bezahlen (Urteil vom 2.8.2016, Az. 5 O 179/13). Diese Behandlungsmethode sei (zur Behandlung eines Prostatakarzinoms) wissenschaftlich anerkannt, aber weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung.
Elektronische Gesundheitskarte: Behörden dürfen nicht beliebig viele Daten sammeln
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Grundsatzurteil die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gebilligt. Ein Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte besteht nicht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gewährt den Versicherten kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und „Weiterleben in einer analogen Welt“. Dieses Recht verlangt aber umgekehrt auch, dass Voraussetzungen und Umfang der Speicherung sensibler (Gesundheits-)Daten gesetzlich klar geregelt und nicht Vereinbarungen zwischen den beteiligten Behörden überlassen werden. Mehr lesen
Kooperation von Heimen und Ärzten: Telemedizin hilft!
Seit dem 1. Juli 2016 werden Heimärzte besser vergütet. Dazu müssen sie Kooperationsverträge mit den Heimen abschließen. Sie erhalten dann – außerhalb ihres Budgets – für die zusätzlichen Koordinierungs- und Kooperationsaufgaben ein zusätzliches Entgelt. In der Praxis gibt es allerdings noch viele Hemmschwellen. Ein sehr schönes Beispiel schildert jedoch die Ärztezeitung (Hauke Gerlof). Eine Hausärztin aus Berlin erläutert, wie sie die Kooperation mit Hilfe von Telemedizin bewerkstelligt.
Individuelle Gesundheitsleistungen: Viele nutzen nichts, kosten den Patienten aber!
Der Gesetzgeber definiert, welche Leistungen einer Krankenkasse angemessen sind. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gehen darüber hinaus. Wünscht der Patient sie dennoch, so muss er sie selbst bezahlen. Das Spektrum reicht von Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft über Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung bis hin zur Bestimmung des Immunglobin G gegen Nahrungsmittel. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) hat diese Leistungen untersucht und kommt zu dem Ergebnis: Drei Viertel der Patienten fühlen sich nicht ausreichend über mögliche Schäden informiert. Außerdem sei der Nutzen beim überwiegenden Teil solcher Leistungen fraglich, häufig überwiege auch das Schadensrisiko. Informationen zu den individuellen Gesundheitsleistungen bietet der IGeL-Monitor.