Sie suchen ein Urteil aus dem Pflegerecht? Hier werden Sie geholfen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt seit Ende Januar gemeinsam mit der juris GmbH den online-Service www.rechtsprechung-im-internet.de bereit. Dort können Sie ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010 recherchieren und kostenlos abrufen. Für das Sozialrecht gibt es aber bereits seit längerem ein Angebot, das viel mehr Entscheidungen enthält. Und zwar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de. Mit dieser Suchmaske können Sie recherchieren und Gerichtsentscheidungen kostenlos im Volltext abrufen. Und nicht zu vergessen: dejure.org. Dies ist ein Portal, dass ebenfalls kostenlos abrufbare Urteile, aber aus allen Rechtsbereichen, ermittelt. Mehr als 1.000.000 Entscheidungen sind mittlerweile eingestellt.

Seit dem 1.1.2016 gestiegener Pflegemindestlohn!

RA Thorsten Siefarth - LogoZum 1. Januar 2016 ist der Pflege-Mindestlohn für alle Pflege- und Betreuungskräfte in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) auf 9,75 Euro und in den neuen Bundesländern auf 9,00 Euro je Stunde erhöht worden. Derzeit liegt der Mindestlohn in der Pflegebranche bei 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten. Ab 2017 wird er erneut angehoben (auf 10,20 Euro, bzw. 9,50 Euro). Der Pflegemindestlohn gilt im Übrigen auch für Bereitschaftsdienste sowie für Wegezeiten zwischen mehreren aufzusuchenden Patientinnen und Patienten. Und seit Oktober 2015 auch für die zusätzlichen Betreuungskräfte in den stationären Pflegeeinrichtungen.

Rechtsprechung zu Ortungssystemen für Demenzkranke

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für ältere und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hat die Rechtsprechung zu Ortungssystemen analysiert. Sie kommt zu dem Ergebnis: Verschiedene Gerichte – verschiedene Auffassungen. Im Fokus stehen vor allem Ortungschips, die unauffällig in der Kleidung oder im Schmuck der demenziell Erkrankten versteckt werden. Da dies eine freiheitsentziehende Maßnahme sein kann, empfiehlt die BIVA bei dem vor Ort zuständigen Amtsgericht nachzufragen. Ich empfehle außerdem: Einrichtungen sollten in einem prototypischen Fall zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung beantragen. Auch im Falle eines sogenannten Negativbeschlusses bringt das Rechtssicherheit.

Petition hat Erfolg: Einsatz externer Hilfsmittelberater der GKV wird überprüft!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition fordert, die Praxis des Einsatzes von externen Hilfsmittelberatern durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu ändern. Der Petitionsausschuss sah das ähnlich und beschloss, die Petition an das Bundesgesundheitsministerium zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Die Angelegenheit soll dort überprüft werden und gegebenenfalls gesetzlich neu geregelt werden. Mehr lesen

In Altfällen: Unterschreitung des Mindestlohnes kann zulässig sein!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie seit 2008 bei dem Pflegeunternehmen beschäftigte Mitarbeiterin erhielt 6,65 Euro Stundelohn (plus Zuschläge) für ihre Tätigkeit als Betreuungskraft. Mit ihrer Klage verlangte die Klägerin u.a. die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde für die Monate Januar bis Juli 2015. Das Arbeitsgericht Hamm wies die Klage jedoch ab (11.9.2015, Az. 2 Cs 678/15 L). Begründung: Die Klägerin erhält keinen allgemeinen Mindestlohn (nach dem Mindestlohngesetz), weil sie im Pflegebereich arbeitet. Dort gilt die 2. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche mit einem Pflegemindestlohn in Höhe von 9,40 Euro pro Stunde. In der Verordnung ist aber ausdrücklich geregelt, dass dieser für Betreuungskräfte erst seit dem 1. Oktober gilt. Fazit: Klage verloren, aber wenn die Betreuungskraft weiter als solche arbeitet, dann muss sie seit zwölf Tagen den Pflegemindestlohn bekommen.

Rund-um-die-Uhr-Betreuung: 10-Stunden-Grenze bei Arbeitszeit

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Verwaltungsgericht Berlin hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem Jugendliche von Erziehern in alternierenden Schichtmodellen betreut werden. Und zwar rund um die Uhr. Das Problem dabei war die Arbeitszeitgrenze von 10 Stunden. Das Gericht hat dazu geurteilt: Das Arbeitszeitgesetz ist in vollem Umfang anwendbar, die Grenze muss eingehalten werden. Die Entscheidung dürfte auch für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Pflegebedürftigen relevant sein. Mehr lesen