Ehemaliges Heimkind muss nicht für die Pflege der Mutter zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine heute pflegebedürftige Frau hatte ihre Tochter vor mehr als 50 Jahren in ein Säuglingsheim abgegeben. Bis zur Volljährigkeit wuchs die Tochter dann in einem Kinderheim auf. Zu ihrer Mutter hatte sie so gut wie keinen Kontakt. Nun wollte das Landratsamt von der heute 55-Jährigen eine Beteiligung an den Pflegekosten für die Mutter. Die Tochter sei für ihre Mutter unterhaltspflichtig. Wie mehrere Medien unter Berufung auf dpa berichten, wurde das von dem Amtsgericht Offenburg in Hessen jedoch abgelehnt (Az. 4 F 142/17). Zwar hatte das Gericht im Mai noch einen Vergleich vorgeschlagen. Nachdem dieser aber gescheitert war, gab das Gericht nunmehr der Tochter Recht gegeben. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Off-Label-Use von Medikamenten: Nicht ohne Risiko

RA Thorsten Siefarth - LogoSoeben ist in der März-Ausgabe von „Die Schwester Der Pfleger“ ein Beitrag von mir erschienen. Es geht um den Off-Label-Use von Medikamenten. Also um Medikamente, die für Anwendungsgebiete verordnet werden, für die sie nicht zugelassen sind. Sie können den Beitrag (pdf, 0,3 MB) hier herunterladen – kostenlos!

Urteil zu Nadelstichverletzung: Arbeitgeber muss Schmerzensgeld zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arzt stellte einer mit der Blutentnahme allein beauftragten Auszubildenden keine Sicherheitskanülen zur Verfügung. Obwohl er wusste, dass ein Patient an Hepatitis C erkrankt war. Außerdem sind die Sicherheitskanülen seit Jahren vorgeschrieben. Die Auszubildende infizierte sich bei der Blutentnahme selbst, erkrankte und ist seitdem schwerbehindert. Der Arzt muss deswegen ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro zahlen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass die gesetzliche Unfallversicherung die Haftung übernehmen müsse. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg begründet dies insbesondere mit dem bewussten Verstoß gegen bestehende Schutzvorschriften (Urteil vom 9.6.2017, Az. 7 Sa 231/16, hier im Volltext).

Klinik muss Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige zurücknehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Pflegekraft des Asklepios Fachklinikums in Göttingen hielt die Personalsituation auf einer Station für unzureichend. Sie machte eine Gefährdungsanzeige. Der Arbeitgeber erteilte daraufhin eine Abmahnung. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Göttingen laut einer Meldung des NDR (Jens Klemp) entschieden hat. Arbeitnehmer könnten aufgrund ihrer subjektiven Einschätzung eine Gefährdungsanzeige erstatten. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichte sie sogar dazu. Der Arbeitgeber könne gegebenenfalls mit einer Gegendarstellung reagieren. Außerdem sei die Gefährdungsanzeige nicht missbräuchlich erstattet worden.