Urteil zu Nadelstichverletzung: Arbeitgeber muss Schmerzensgeld zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arzt stellte einer mit der Blutentnahme allein beauftragten Auszubildenden keine Sicherheitskanülen zur Verfügung. Obwohl er wusste, dass ein Patient an Hepatitis C erkrankt war. Außerdem sind die Sicherheitskanülen seit Jahren vorgeschrieben. Die Auszubildende infizierte sich bei der Blutentnahme selbst, erkrankte und ist seitdem schwerbehindert. Der Arzt muss deswegen ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro zahlen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass die gesetzliche Unfallversicherung die Haftung übernehmen müsse. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg begründet dies insbesondere mit dem bewussten Verstoß gegen bestehende Schutzvorschriften (Urteil vom 9.6.2017, Az. 7 Sa 231/16, hier im Volltext).

Krankenschwester im Blutspendedienst: Hepatitis-C-Infektion als Berufskrankheit anerkannt

RA Thorsten Siefarth - LogoBei einer im Blutspendedienst tätigen Krankenschwester ist aufgrund des ständigen Kontaktes mit Blut eine besonders erhöhte Gefahr einer Hepatitis-C-Virusinfektion anzunehmen. Eine entsprechende Infektion ist daher als Berufskrankheit anzuerkennen und zu entschädigen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil (14.7.2015, Az. L 3 U 132/11). Die Begründung: Hepatitis-C-Viren werden überwiegend parenteral (d.h. unter Umgehung des Magen-Darm-Traktes) und selten durch sexuelle oder Alltagskontakte übertragen. Im Bereich der Heilberufe erfolge die Infektion überwiegend durch Blut bzw. Blutprodukte infolge von Nadelstichverletzungen. Das Infektionsrisiko bei Verletzung mit einer nachweislich bei einem infektiösen Patienten gebrauchten Nadel betrage bei Hepatitis C ca. 3 Prozent.

Nadelstichverletzungen in der Altenpflege: Unzureichende Schutzmaßnahmen

Wie die Ärztezeitung online heute berichtet, ist das Personal in Altenpflegeeinrichtungen zwar bestens über Nadelstichverletzungen aufgeklärt, bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen hapert es aber. So zeige eine aktuelle Umfrage der „Initiative Safety First!“, dass 30 Prozent der befragten Pflegekräfte das Recapping praktizierten (Wiederaufsetzung der Schutzkappe nach Gebrauch einer Injektionsnadel). Außerdem nutzten rund 23 Prozent der Befragten bei der Betreuung von Diabetes-Patienten die Insulin-Pen-Nadeln mehrfach. Die Umfrage belege zudem, dass die in der TRBA 250 vorgesehenen Regelungen nur unzureichend umgesetzt würden.