Altenpflege: Höherer Mindestlohn, mehr Urlaub

Am 5. Februar 2022 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab dem 1. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen.

„Gesetz für bessere Löhne in der Pflege“: Gibt es jetzt automatisch mehr Geld?

Mann gibt Geldscheine

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 24. Oktober hat der Bundestag das „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“ beschlossen. Die Bundesregierung behaupt in einer Pressemitteilung: „Es wird auf jeden Fall zu einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen: Entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen.“ Bekommen Pflegekräfte also jetzt automatisch höhere Löhne? Mehr lesen

Allgemeiner Mindestlohn steigt um 5,8 Prozent auf 9,19 Euro

RA Thorsten Siefarth - LogoDer allgemeine Mindestlohn steigt: Zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen. Derzeit liegt der Mindestlohn noch bei 8,84 Euro. Damit steigt der Mindestlohn um 5,8 Prozent. Die Steigerung des Pflege(!)mindestlohnes ist bereits beschlossene Sache. Zur zeit liegt er bei 10,55 Euro (Westen) und 10,05 (Osten). Ab 2019 soll er 11,05 Euro (Westen) und 10,55 Euro (Osten) betragen. Das sieht die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vor.

Urteil: Besetzung der dritten Pflegekommission war rechtswidrig

RA Thorsten Siefarth - LogoNach mehreren Medienberichten hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das Auswahlverfahren zur Besetzung der dritten Pflegekommission rechtswidrig war. Diese Kommission erarbeitet Vorschläge zu den Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche, insbesondere auch über die Höhe des Mindestlohns. Der jeweiligen Kommission gehören Vertreter kirchlicher Dienstgeber und Dienstnehmer, kommunale und private Arbeitgeberverbände und Vertreter von Verdi an. Geklagt hatten Vertreter der Arbeitgeberverbände von Arbeiterwohlfahrt, Deutschem Roten Kreuz und Paritätischen Wohlfahrtsverband. Ihre Vertreter waren in der Kommission nicht berücksichtig worden. Das Urteil muss nun bei der Besetzung der nächsten Kommission umgesetzt werden.