Altenpflege: Höherer Mindestlohn, mehr Urlaub

Am 5. Februar 2022 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab dem 1. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen.

Verwaltungsgericht Berlin: Vierte Pflegekommission darf weiterarbeiten

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RA Thorsten Siefarth - LogoDie Pflegekommission erarbeitet die Arbeitsbedingungen für die Pflege. Insbesondere feilt sie am zukünftigen Pflege-Mindestlohn. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die vierte Pflegekommission (paritätisch) acht Mitglieder sowie jeweils einen Stellvertreter benannt. Dagegen hat sich ein Arbeitgeberverband, der bei der Besetzung nicht berücksichtigt worden war, mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gewehrt. Die Richter haben am 17. Januar 2020 entschieden, dass die Pflegekommission ihre Arbeit fortsetzen darf (Az. 4 L 356.19). Ein wichtiges Argument: Wenn die Kommission suspendiert wird, dann bedeutet das erhebliche Unsicherheit für die 1,2 Mio. in der Pflege Beschäftigten. Demgegenüber habe der Arbeitgeberverband keine schweren oder unzumutbaren Nachteile vorgetragen.

Urteil: Besetzung der dritten Pflegekommission war rechtswidrig

RA Thorsten Siefarth - LogoNach mehreren Medienberichten hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das Auswahlverfahren zur Besetzung der dritten Pflegekommission rechtswidrig war. Diese Kommission erarbeitet Vorschläge zu den Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche, insbesondere auch über die Höhe des Mindestlohns. Der jeweiligen Kommission gehören Vertreter kirchlicher Dienstgeber und Dienstnehmer, kommunale und private Arbeitgeberverbände und Vertreter von Verdi an. Geklagt hatten Vertreter der Arbeitgeberverbände von Arbeiterwohlfahrt, Deutschem Roten Kreuz und Paritätischen Wohlfahrtsverband. Ihre Vertreter waren in der Kommission nicht berücksichtig worden. Das Urteil muss nun bei der Besetzung der nächsten Kommission umgesetzt werden.

Mindestlöhne in der Pflege sollen steigen

RA Thorsten Siefarth - LogoAm heutigen 25. April hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2018 soll der Mindestlohn auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter wachsen und dann 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten betragen. Davon profitieren gerade Pflegehilfskräfte. Mehr lesen