Verwaltungsgericht Berlin: Vierte Pflegekommission darf weiterarbeiten

9 Figuren Silhouetten bunt

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Pflegekommission erarbeitet die Arbeitsbedingungen für die Pflege. Insbesondere feilt sie am zukünftigen Pflege-Mindestlohn. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die vierte Pflegekommission (paritätisch) acht Mitglieder sowie jeweils einen Stellvertreter benannt. Dagegen hat sich ein Arbeitgeberverband, der bei der Besetzung nicht berücksichtigt worden war, mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gewehrt. Die Richter haben am 17. Januar 2020 entschieden, dass die Pflegekommission ihre Arbeit fortsetzen darf (Az. 4 L 356.19). Ein wichtiges Argument: Wenn die Kommission suspendiert wird, dann bedeutet das erhebliche Unsicherheit für die 1,2 Mio. in der Pflege Beschäftigten. Demgegenüber habe der Arbeitgeberverband keine schweren oder unzumutbaren Nachteile vorgetragen.

Scheinselbstständigkeit in der Pflege: Kommt bald eine gesetzliche Regelung?

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Pflegebereich ist die Scheinselbstständigkeit immer noch ein brisantes Thema. Mittlerweile sind etliche Urteile ergangen, die in so mancher, vermeintlich selbstständigen Pflegekraft letztlich dann doch einen Arbeitnehmer erkennen. Nun bringt ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – darin geht es an sich um das Thema Leiharbeit und Werkverträge – auch eine Regelung zur Scheinselbstständigkeit mit sich. In einem neuen § 611a soll im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert werden, was Arbeit ausmacht. Und damit werden die Kriterien geliefert, die einen Arbeitnehmer vom Selbstständigen abgrenzen. Hier ist die Regelung. Mehr lesen

Höhere Mindestlöhne in der Pflege sind beschlossene Sache!

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 4. September hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2015 soll der Mindestlohn auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2017 weiter wachsen. Ab 1. Oktober 2015 soll zudem der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet werden: Dann sollen zusätzlich auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren. Mehr lesen