Verwaltungsgericht Berlin: Vierte Pflegekommission darf weiterarbeiten 27. Januar 202012. Februar 2020RA Thorsten Siefarth Die Pflegekommission erarbeitet die Arbeitsbedingungen für die Pflege. Insbesondere feilt sie am zukünftigen Pflege-Mindestlohn. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die vierte Pflegekommission (paritätisch) acht Mitglieder sowie jeweils einen Stellvertreter benannt. Dagegen hat sich ein Arbeitgeberverband, der bei der Besetzung nicht berücksichtigt worden war, mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gewehrt. Die Richter haben am 17. Januar 2020 entschieden, dass die Pflegekommission ihre Arbeit fortsetzen darf (Az. 4 L 356.19). Ein wichtiges Argument: Wenn die Kommission suspendiert wird, dann bedeutet das erhebliche Unsicherheit für die 1,2 Mio. in der Pflege Beschäftigten. Demgegenüber habe der Arbeitgeberverband keine schweren oder unzumutbaren Nachteile vorgetragen. Das könnte Sie auch interessieren: Höhere Mindestlöhne in der Pflege sind beschlossene Sache! Urteil: Besetzung der dritten Pflegekommission war rechtswidrig Pflegestufen-Antrag: Jeder vierte wird abgelehnt!