Allgemeiner Mindestlohn steigt um 5,8 Prozent auf 9,19 Euro

RA Thorsten Siefarth - LogoDer allgemeine Mindestlohn steigt: Zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen. Derzeit liegt der Mindestlohn noch bei 8,84 Euro. Damit steigt der Mindestlohn um 5,8 Prozent. Die Steigerung des Pflege(!)mindestlohnes ist bereits beschlossene Sache. Zur zeit liegt er bei 10,55 Euro (Westen) und 10,05 (Osten). Ab 2019 soll er 11,05 Euro (Westen) und 10,55 Euro (Osten) betragen. Das sieht die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vor.

Bundesarbeitsgericht: Auch für Bereitschaft muss Mindestlohn bezahlt werden!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeit rechnen auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort – innerhalb oder außerhalb des Betriebs – bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht gestern in einem Grundsatzurteil entschieden. Anlass war die Klage eines Rettungssanitäters. Mehr lesen