Rechtsprechung zu Ortungssystemen für Demenzkranke

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für ältere und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hat die Rechtsprechung zu Ortungssystemen analysiert. Sie kommt zu dem Ergebnis: Verschiedene Gerichte – verschiedene Auffassungen. Im Fokus stehen vor allem Ortungschips, die unauffällig in der Kleidung oder im Schmuck der demenziell Erkrankten versteckt werden. Da dies eine freiheitsentziehende Maßnahme sein kann, empfiehlt die BIVA bei dem vor Ort zuständigen Amtsgericht nachzufragen. Ich empfehle außerdem: Einrichtungen sollten in einem prototypischen Fall zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung beantragen. Auch im Falle eines sogenannten Negativbeschlusses bringt das Rechtssicherheit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert