Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag mit dem Rauchen in Pflegeeinrichtungen. Die BIVA weist darauf hin, dass es einerseits das gute, grundgesetzlich verankerte Recht der Pflegebedürftigen ist, zu rauchen. Andererseits gibt es Sicherheitsgefahren und es sind Nichtraucher zu schützen. Diese Interessen müssen sorgfältig und in jedem Einzelfall gesondert gegeneinander abgewogen werden. Nur dann ist nach Ansicht der BIVA ein Rauchverbot möglich. Auf welche Kriterien es dabei ankommt, das erläutert der Beitrag.