Todesbescheinigungen fast alle fehlerhaft

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Ende des Lebens wird ein Totenschein von einem Arzt ausgestellt. Doch dieser ist viel zu oft fehlerhaft. Von 10.000 Todesbescheinigungen sind lediglich 223 fehlerfrei, ergab eine aktuelle Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock. Die Wissenschaftler haben Todesbescheinigungen aus dem Einzugsgebiet des Krematoriums Rostock für den Zeitraum August 2012 bis Mai 2015 ausgewertet. Dabei stellten sie 3116 schwerwiegende und 35.736 leichte Fehler fest. Insgesamt wiesen 27 Prozent aller Scheine mindestens einen schwerwiegenden Fehler auf. Spitzenreiter in der Negativliste der schweren Fehler ist eine nicht mögliche Kausalkette bei der Todesursache. Auf Platz zwei: Der Leichenschauarzt ist durch fehlende Angaben zu seiner Person nicht erreichbar. An dritter Stelle folgt das Fehlen des Vermerks von sicheren Todeszeichen. In der Studie kam zudem heraus, dass sich über 50 Prozent aller Ärzte mindestens vier leichte Fehler pro Todesbescheinigung leisteten.

Tod nach Umzug ins Pflegeheim: Welches Nachlassgericht ist zuständig?

RA Thorsten Siefarth - LogoÜber diese Frage entschied des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 22.3.2017, Az. 31 AR 47/17). Danach ist das Nachlassgericht am Ort des Pflegeheims für die Testamentseröffnung zuständig. Jedoch nur, wenn der Erblasser beim Umzug ins Heim noch geschäftsfähig war. Andernfalls bleibt das Gericht am ehemaligen Wohnort zuständig. Ein erzwungener oder willenlos begründeter Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung darf nicht zu einem Zuständigkeitswechsel der Gerichte führen. Ansonsten könnten Angehörige oder Betreuer manipulierend eingreifen. Denn der letzte gewöhnliche Aufenthalt hat auch Auswirkungen auf das anzuwendende Recht.

Rente zu Unrecht bezahlt: Betreuerin muss nicht haften!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie gerichtlich bestellte Betreuerin hatte keine Kenntnis vom Tod des Betreuten. Auch der Rentenversicherungsträger zunächst nicht. Er zahlte also die Rente. Die weiterhin unwissende Betreuerin verwendete diese zur Begleichung offener Rechnungen. Der Rentenversicherungsträger forderte später von der Betreuerin, als er vom Tod des Versicherten erfuhr, die Rückzahlung der über den Tod hinaus gezahlten Rente. Das Bundessozialgericht hat dies in einem aktuellen Urteil jedoch abgelehnt. Mehr lesen

Ehemann verweigert seiner pflegebedürftigen Ehefrau die Unterstützung: Sozialamt muss einspringen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer in Istanbul lebende Ehemann einer Pflegebedürftigen verweigerte seiner in Deutschland lebenden Ehefrau die finanzielle Unterstützung. Mittlerweile liefen Kosten für die pflegerische Versorgung auf. Nach dem Tod der Pflegebedürftigen wollte der Heimträger von der Stadt Karlsruhe den noch offenen Betrag ersetzt haben. Doch das Sozialamt weigerte sich. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Heilbronn nun entschieden hat. Mehr lesen

67-Jähriger stirbt bei Dialyse: Ärzte müssen haften!

RA Thorsten Siefarth - LogoBei einem 67-jährigen Patienten verrutschte die Dialysenadel. Er blutete daraufhin so stark, dass er aufgrund dessen kurze Zeit später verstarb. Weil der Patient blind war, konnte er den Blutverlust nicht selbst erkennen und Alarm auslösen. Das Oberlandesgericht Hamm hat den Erben nun Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen (Urteil vom 16.2.2015, Az. 26 U 18/15). Da der Patient blind gewesen sei, sei es geboten gewesen, seinen linken Arm während der Dialysebehandlung zu fixieren. Im Übrigen sei eine lückenlose Überwachung zwar nicht zu fordern, allerdings eine stündliche Kontrolle. Selbst bei blinden Patienten reiche dies aus.