Rente zu Unrecht bezahlt: Betreuerin muss nicht haften!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie gerichtlich bestellte Betreuerin hatte keine Kenntnis vom Tod des Betreuten. Auch der Rentenversicherungsträger zunächst nicht. Er zahlte also die Rente. Die weiterhin unwissende Betreuerin verwendete diese zur Begleichung offener Rechnungen. Der Rentenversicherungsträger forderte später von der Betreuerin, als er vom Tod des Versicherten erfuhr, die Rückzahlung der über den Tod hinaus gezahlten Rente. Das Bundessozialgericht hat dies in einem aktuellen Urteil jedoch abgelehnt. Mehr lesen

Ehemann verweigert seiner pflegebedürftigen Ehefrau die Unterstützung: Sozialamt muss einspringen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer in Istanbul lebende Ehemann einer Pflegebedürftigen verweigerte seiner in Deutschland lebenden Ehefrau die finanzielle Unterstützung. Mittlerweile liefen Kosten für die pflegerische Versorgung auf. Nach dem Tod der Pflegebedürftigen wollte der Heimträger von der Stadt Karlsruhe den noch offenen Betrag ersetzt haben. Doch das Sozialamt weigerte sich. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Heilbronn nun entschieden hat. Mehr lesen

67-Jähriger stirbt bei Dialyse: Ärzte müssen haften!

RA Thorsten Siefarth - LogoBei einem 67-jährigen Patienten verrutschte die Dialysenadel. Er blutete daraufhin so stark, dass er aufgrund dessen kurze Zeit später verstarb. Weil der Patient blind war, konnte er den Blutverlust nicht selbst erkennen und Alarm auslösen. Das Oberlandesgericht Hamm hat den Erben nun Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen (Urteil vom 16.2.2015, Az. 26 U 18/15). Da der Patient blind gewesen sei, sei es geboten gewesen, seinen linken Arm während der Dialysebehandlung zu fixieren. Im Übrigen sei eine lückenlose Überwachung zwar nicht zu fordern, allerdings eine stündliche Kontrolle. Selbst bei blinden Patienten reiche dies aus.