Neuer Rahmenvertrag in Hamburg soll mehr Pflegekräfte für Einrichtungen bringen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Träger von Pflegeeinrichtungen, zusammengeschlossen in der Hamburgischen Pflegegesellschaft e.V. (HPG), die Pflegekassen und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz haben einen neuen Rahmenvertrag und neue Personalrichtwerte für die Hamburger Pflegeheime vereinbart. Ab dem 1. Januar 2017 werden damit in der Hansestadt etwa 540 Pflegekräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein. Damit soll erreicht werden, dass die mit der Pflegereform ab 2017 kommenden höheren Leistungen der Pflegekassen sich auch in einer besseren Personalsituation niederschlagen. Damit ist Hamburg Vorreiter und hat als erstes Bundesland einen entsprechenden Rahmenvertrag auf den Weg gebracht.

Synopse zum Pflegestärkungsgesetz II

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pflegestärkungsgesetz II ist seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft und hat im SGB XI (soziale Pflegeversicherung) einige Änderungen gebracht. Der Fachausschuss Altenhilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat dies synoptisch aufbereitet (Synopse PSG II §§ 1 bis 45f SGB XI (pdf, 297 kB), Synopse PSG II §§ 46 bis 144 SGB XI (pdf, 303 kB)). Dabei wurden auch die Novellierungen nach dem Hospiz- und Palliativgesetz berücksichtigt. Durch die Gegenüberstellung von altem und neuem Text lassen sich die Änderungen auf den ersten Blick erkennen.

Bundesrat billigt Pflegereform, sieht aber weiteren Handlungsbedarf

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Bundesrat wurde am vergangenen Freitag das Pflegestärkungsgesetz II gebilligt. Allerdings hat das Ländergremium die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung aufgefordert, die Änderungen der Pflegereform auch im Bereich der Sozialhilfe bundesgesetzlich zu normieren. Eine Schlechterstellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozialhilfe beziehen, sei dabei sozialrechtlich und sozialpolitisch nicht zu vertreten. Allerdings dürfe den Kommunen und Ländern als Träger der Sozialhilfe keine Mehrkosten entstehen. Der Bundesrat sieht die Grenze der finanziellen Belastbarkeit als bereits erreicht an. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Pflegestärkungsgesetz II: Experten befürchten Ungerechtigkeiten

RA Thorsten Siefarth - LogoDas von der Bundesregierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz wird von Fachleuten grundsätzlich positiv beurteilt, jedoch werden bei der praktischen Umsetzung mögliche Ungerechtigkeiten im Pflegealltag befürchtet. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsverbänden die Sorge, dass mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen benachteiligt werden könnten. Mehr lesen

Bundesrat will Pflegereform ändern

RA Thorsten Siefarth - Logo Der Bundesrat begrüßt das von der Regierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz, verlangt aber eine Anpassung an das Sozialhilfegesetz. Mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung sei „die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen“ (SGB XII) verbunden. Hier gehe es insbesondere um die Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf, wie aus einer Unterrichtung der Regierung an den Bundestag (pdf) hervorgeht. Mehr lesen

Kabinett verabschiedet Pflegestärkungsgesetz II

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat vergangene Woche den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt.

Kurz zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Gröhe noch Verbesserungen in den Gesetzentwurf eingebaut. Unter anderem zur Stärkung pflegender Angehöriger. So soll für diese nunmehr dauerhaft der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Außerdem soll die gesetzliche Pflegeversicherung für pflegende Angehörige – unter bestimmten Voraussetzungen – zukünftig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Mehr lesen