Hamburgisches Verfassungsgericht stoppt Pflege-Volksbegehren

RA Thorsten Siefarth - LogoIm März 2018 war eine Volksinitiative in Hamburg erfolgreich. Es ging um eine Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern zu verbessern. Daraufhin musst ein Volksbegehren zu dem Thema durchgeführt werden. Die eigentliche Abstimmung über das Gesetz. Doch das Hamburger Verfassungsgericht hat das Volksbegehren gestern gestoppt. Die Begründung ist zum einen formal: Das Volksbegehren hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf zu stark überarbeitet. Die Richter sahen aber auch inhaltliche Mängel: Es sei nicht möglich, unterschiedliche inhaltliche Regelungsgegenstände – Pflege und Reinigung in Krankenhäusern – miteinander zu verknüpfen. Zudem könnten die vorgeschlagenen Personaluntergrenzen im Bereich der Pflege nicht in einem Landesgesetz geregelt werden. Zuständig sei Bund.

Hamburg: Bei Fixierungen länger als 30 Minuten muss Gericht entscheiden

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Hamburger Senat hat am 30.10.2018 einen Gesetzentwurf verabschiedet. Die neue Regelung: Über Fixierungen zumindest sämtlicher Gliedmaßen, die absehbar länger als eine halbe Stunde dauern, muss ein Richter entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat vorgegeben, dass dafür täglich zwischen 6 und 21 Uhr ein richterlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen muss. Um die notwendige Reaktionsschnelligkeit an den Gerichten zu garantieren, will der Senat neue Stellen für Richter und Servicekräfte zur Verfügung stellen. Das neue Gesetz soll für Gefangene im Strafvollzug gelten. Und für Menschen mit schwersten psychischen Erkrankungen, die sich in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung befinden.

Neuer Rahmenvertrag in Hamburg soll mehr Pflegekräfte für Einrichtungen bringen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Träger von Pflegeeinrichtungen, zusammengeschlossen in der Hamburgischen Pflegegesellschaft e.V. (HPG), die Pflegekassen und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz haben einen neuen Rahmenvertrag und neue Personalrichtwerte für die Hamburger Pflegeheime vereinbart. Ab dem 1. Januar 2017 werden damit in der Hansestadt etwa 540 Pflegekräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein. Damit soll erreicht werden, dass die mit der Pflegereform ab 2017 kommenden höheren Leistungen der Pflegekassen sich auch in einer besseren Personalsituation niederschlagen. Damit ist Hamburg Vorreiter und hat als erstes Bundesland einen entsprechenden Rahmenvertrag auf den Weg gebracht.

Weniger Bürokratie in der Pflege: Hamburg setzt Arbeitsgruppe ein

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Hamburger Landespflegeausschuss (LPA) unterstützt eine Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, damit mehr Zeit für die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung steht. Eine spezielle Arbeitsgruppe soll die flächendeckende Einführung einer vereinfachten Pflegedokumentation in Hamburg koordinieren und begleiten. In der Arbeitsgruppe werden die Verbände der Leistungsanbieter, die Landesverbände der Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vertreten sein. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Entwicklung dieser vereinfachten Pflegedokumentation unterstützt und finanziell gefördert. Die bundesweite Implementierung dieser vereinfachten Dokumentation ist beschlossene Sache und die Länder sind gebeten, zur Koordinierung geeignete Gremien auf Landesebene einzurichten. Diese sollen das zuständige Bundesgremium unterstützen und zu einer bundesweit möglichst einheitlichen Implementierung beitragen. Dazu wurde in Hamburg die Arbeitsgruppe eingesetzt.