Bundesrat billigt Pflegereform, sieht aber weiteren Handlungsbedarf

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Bundesrat wurde am vergangenen Freitag das Pflegestärkungsgesetz II gebilligt. Allerdings hat das Ländergremium die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung aufgefordert, die Änderungen der Pflegereform auch im Bereich der Sozialhilfe bundesgesetzlich zu normieren. Eine Schlechterstellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozialhilfe beziehen, sei dabei sozialrechtlich und sozialpolitisch nicht zu vertreten. Allerdings dürfe den Kommunen und Ländern als Träger der Sozialhilfe keine Mehrkosten entstehen. Der Bundesrat sieht die Grenze der finanziellen Belastbarkeit als bereits erreicht an. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Pflegestärkungsgesetz II: Experten befürchten Ungerechtigkeiten

RA Thorsten Siefarth - LogoDas von der Bundesregierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz wird von Fachleuten grundsätzlich positiv beurteilt, jedoch werden bei der praktischen Umsetzung mögliche Ungerechtigkeiten im Pflegealltag befürchtet. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsverbänden die Sorge, dass mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen benachteiligt werden könnten. Mehr lesen

Bundesrat will Pflegereform ändern

RA Thorsten Siefarth - Logo Der Bundesrat begrüßt das von der Regierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz, verlangt aber eine Anpassung an das Sozialhilfegesetz. Mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung sei „die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen“ (SGB XII) verbunden. Hier gehe es insbesondere um die Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf, wie aus einer Unterrichtung der Regierung an den Bundestag (pdf) hervorgeht. Mehr lesen

Kabinett verabschiedet Pflegestärkungsgesetz II

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat vergangene Woche den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt.

Kurz zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Gröhe noch Verbesserungen in den Gesetzentwurf eingebaut. Unter anderem zur Stärkung pflegender Angehöriger. So soll für diese nunmehr dauerhaft der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Außerdem soll die gesetzliche Pflegeversicherung für pflegende Angehörige – unter bestimmten Voraussetzungen – zukünftig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Mehr lesen