Mit Urteil vom 28. April 2015 (3 K 1387/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) als bundesweit erstes Finanzgericht entschieden, dass der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug nicht um Zahlungen zu kürzen ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ geleistet werden. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache wurde die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Krankenkasse
Urteil: Krankenkasse muss Fettabsaugung bezahlen
Die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei medizinisch notwendiger Fettabsaugung sind von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. Dies hat das Sozialgericht Dresden mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 13.03.2015 entschieden. Mehr lesen
E-Bikes sind Alltagsgegenstände – Krankenkasse muss nicht zahlen
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Krankenkasse kein Fahrrad mit Elektrounterstützung (E-Bike) gewähren muss. Mehr lesen
Weiterhin Lohn auch während einer Kur?
Wenn Arbeitnehmer sich in einer Maßnahme der medizinischen Vor- und Nachsorge befinden, haben sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung – wie im Krankheitsfall. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Träger der Sozialversicherung, zum Beispiel die Krankenkasse, die Maßnahme bewilligt hat und dass diese medizinisch notwendig ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen nun zweitinstanzlich bestätigt (Urteil vom 27.3.2015, Az. 10 Sa 1005/14).
In dem konkreten Fall konnte die Klägerin dies für ihre dreiwöchige Kur auf Langeoog jedoch nicht nachweisen. Weder aus dem Schreiben der Krankenkasse noch aus den ärztlichen Bescheinigungen ging hervor, dass die Kurmaßnahme dazu diente, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder eine sonst drohende Krankheit zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden. Dass sich die Krankenkasse immerhin an den Kosten der Kuranwendungen und an weiteren Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe beteiligt hatte, erachteten die Richter nicht als ausreichend.
Quelle: Pressemitteilung vom 31.3.2015 auf niedersachsen.de
Kein Cannabis von der Krankenkasse
Vor dem Landessozialgericht in Stuttgart unterlag ein 50-jähriger Mann aus dem Landkreis Tübingen, der seine Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für den Erwerb von sog. Medizinal-Cannabisblüten verklagt hatte. Bei den konsumierten Cannabisprodukten handele es sich nicht um eine von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmende Leistung, entschied der 4. Senat des Landessozialgerichts und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts Reutlingen. Mehr lesen
Kasse muss häusliche Krankenpflege auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zahlen
Krankenkassen müssen häusliche Krankenpflege auch in Heimen für obdachlose Männer gewähren, die als Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII betrieben werden. Personen die sich dort aufhalten, sollen nicht schlechter stehen als Menschen, die in ihrem eigenen Haushalt leben. Die Leistungspflicht der Krankenkasse setzt ein, wenn und soweit die Einrichtung nicht selbst verpflichtet ist, die Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege zu gewähren, auf die die Betroffenen in der Einrichtung konkret angewiesen sind. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Mehr lesen