Steuern: Bonuszahlungen der Krankenkasse vermindern den Abzug für Sonderausgaben nicht

RA Thorsten Siefarth - LogoMit Urteil vom 28. April 2015 (3 K 1387/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) als bundesweit erstes Finanzgericht entschieden, dass der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug nicht um Zahlungen zu kürzen ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ geleistet werden. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache wurde die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.