Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung werden weiter steigen!

Im Interview mit der „Berliner Zeitung“ prognostiziert die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, Dr. Doris Pfeiffer, steigende Zusatzbeiträge. Verantwortlich dafür seien die von der Regierung angekündigten Reformvorhaben im Krankenhausbereich, ein Präventionsgesetz, höhere Ärztehonorare und eine bessere Palliativversorgung. Außerdem stiegen schon heute die Ausgaben der Krankenkassen schneller als ihre Einnahmen. „Noch gibt es bei Kassen und im Gesundheitsfonds erhebliche Rücklagen. Aber die werden schmelzen wie Schnee in der Sonne“, so Pfeiffer.

Ende 2016 werden die Zusatzbeiträge im Durchschnitt bereits über einem Prozent liegen, schätzt die GKV-Chefin. „Für einen Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 3.000 Euro sind das dann mehr als 30 Euro pro Monat für den Zusatzbeitrag, den die Versicherten ja per Gesetz alleine bezahlen müssen. Die aktuelle stabile Finanzlage darf für die Politik kein Freibrief sein, die Ausgaben ungehemmt steigen zu lassen.“

Kritisch äußerte sich Pfeiffer in diesem Zusammenhang zur angedachten Krankenhausreform. „Damit es zu Einsparungen kommt, müssen am Ende tatsächlich Kliniken geschlossen werden. Die vereinbarte Reform ist hier jedoch viel zu unverbindlich.“ Die Warnung vieler niedergelassener Ärzte vor massenhaften Praxisschließungen durch anstehende Reformen bezeichnete Pfeiffer als „kompletten Unsinn“. Zum einen ginge es nur um einen Aufkauf von Praxen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in überversorgten Gebieten. Zum anderen gebe es so viele Ausnahmen durch den Gesetzgeber, dass diese Regelung vermutlich kaum zum Tragen kommen würde. „Wir werden den Ärztemangel auf dem Land nur in den Griff bekommen, wenn wir die Überversorgung in den Städten abbauen.“ Das gelänge z. B. nach Meinung Pfeiffers, wenn niedergelassenen Ärzten das Recht, mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen zu können, nur noch auf Zeit vergeben wird.

Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 30.12.2014

Treppensteighilfe kann zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung gehören

RA Thorsten Siefarth - LogoEin älterer Herr, beidseitig beinamputiert und fast erblindet, hatte bei seiner Krankenkasse die Übernahme einer Treppensteighilfe beantragt. Diese lehnte allerdings ab. Das Bundessozialgericht hat dem Mann aber nun in dritter Instanz bestätigt: Die Kasse muss die Treppensteighilfe übernehmen. Mehr lesen →