Urteil: Krankenkasse muss Fettabsaugung bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei medizinisch notwendiger Fettabsaugung sind von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. Dies hat das Sozialgericht Dresden mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 13.03.2015 entschieden. Mehr lesen