Krankenkasse darf die Trinkmenge nicht vorschreiben

RA Thorsten Siefarth - LogoDer gesetzlichen Krankenkasse steht es nicht zu, bei der Gewährung von Kathetern und Bettbeuteln das individuelle Trinkbedürfnis zu reglementieren. Die Menschenwürde verbietet es, bei dem Trinkbedürfnis nur von Durchschnittswerten auszugehen. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Mehr lesen

Urteil: Krankenkasse muss Fettabsaugung bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei medizinisch notwendiger Fettabsaugung sind von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. Dies hat das Sozialgericht Dresden mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 13.03.2015 entschieden. Mehr lesen