Krankenkasse darf die Trinkmenge nicht vorschreiben

RA Thorsten Siefarth - LogoDer gesetzlichen Krankenkasse steht es nicht zu, bei der Gewährung von Kathetern und Bettbeuteln das individuelle Trinkbedürfnis zu reglementieren. Die Menschenwürde verbietet es, bei dem Trinkbedürfnis nur von Durchschnittswerten auszugehen. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Mehr lesen