Urteil: Krankenkasse muss Fettabsaugung bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei medizinisch notwendiger Fettabsaugung sind von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. Dies hat das Sozialgericht Dresden mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 13.03.2015 entschieden. Mehr lesen

Weiterhin Lohn auch während einer Kur?

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn Arbeitnehmer sich in einer Maßnahme der medizinischen Vor- und Nachsorge befinden, haben sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung – wie im Krankheitsfall. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Träger der Sozialversicherung, zum Beispiel die Krankenkasse, die Maßnahme bewilligt hat und dass diese medizinisch notwendig ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen nun zweitinstanzlich bestätigt (Urteil vom 27.3.2015, Az. 10 Sa 1005/14).

In dem konkreten Fall konnte die Klägerin dies für ihre dreiwöchige Kur auf Langeoog jedoch nicht nachweisen. Weder aus dem Schreiben der Krankenkasse noch aus den ärztlichen Bescheinigungen ging hervor, dass die Kurmaßnahme dazu diente, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder eine sonst drohende Krankheit zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden. Dass sich die Krankenkasse immerhin an den Kosten der Kuranwendungen und an weiteren Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe beteiligt hatte, erachteten die Richter nicht als ausreichend.

Quelle: Pressemitteilung vom 31.3.2015 auf niedersachsen.de

Kein Cannabis von der Krankenkasse

RA Thorsten Siefarth - LogoVor dem Landessozialgericht in Stuttgart unterlag ein 50-jähriger Mann aus dem Landkreis Tübingen, der seine Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für den Erwerb von sog. Medizinal-Cannabisblüten verklagt hatte. Bei den konsumierten Cannabisprodukten handele es sich nicht um eine von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmende Leistung, entschied der 4. Senat des Landessozialgerichts und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts Reutlingen. Mehr lesen

Kasse muss häusliche Krankenpflege auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zahlen

Krankenkassen müssen häusliche Krankenpflege auch in Heimen für obdachlose Männer gewähren, die als Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII betrieben werden. Personen die sich dort aufhalten, sollen nicht schlechter stehen als Menschen, die in ihrem eigenen Haushalt leben. Die Leistungspflicht der Krankenkasse setzt ein, wenn und soweit die Einrichtung nicht selbst verpflichtet ist, die Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege zu gewähren, auf die die Betroffenen in der Einrichtung konkret angewiesen sind. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Mehr lesen

Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung werden weiter steigen!

Im Interview mit der „Berliner Zeitung“ prognostiziert die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, Dr. Doris Pfeiffer, steigende Zusatzbeiträge. Verantwortlich dafür seien die von der Regierung angekündigten Reformvorhaben im Krankenhausbereich, ein Präventionsgesetz, höhere Ärztehonorare und eine bessere Palliativversorgung. Außerdem stiegen schon heute die Ausgaben der Krankenkassen schneller als ihre Einnahmen. „Noch gibt es bei Kassen und im Gesundheitsfonds erhebliche Rücklagen. Aber die werden schmelzen wie Schnee in der Sonne“, so Pfeiffer.

Ende 2016 werden die Zusatzbeiträge im Durchschnitt bereits über einem Prozent liegen, schätzt die GKV-Chefin. „Für einen Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 3.000 Euro sind das dann mehr als 30 Euro pro Monat für den Zusatzbeitrag, den die Versicherten ja per Gesetz alleine bezahlen müssen. Die aktuelle stabile Finanzlage darf für die Politik kein Freibrief sein, die Ausgaben ungehemmt steigen zu lassen.“

Kritisch äußerte sich Pfeiffer in diesem Zusammenhang zur angedachten Krankenhausreform. „Damit es zu Einsparungen kommt, müssen am Ende tatsächlich Kliniken geschlossen werden. Die vereinbarte Reform ist hier jedoch viel zu unverbindlich.“ Die Warnung vieler niedergelassener Ärzte vor massenhaften Praxisschließungen durch anstehende Reformen bezeichnete Pfeiffer als „kompletten Unsinn“. Zum einen ginge es nur um einen Aufkauf von Praxen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in überversorgten Gebieten. Zum anderen gebe es so viele Ausnahmen durch den Gesetzgeber, dass diese Regelung vermutlich kaum zum Tragen kommen würde. „Wir werden den Ärztemangel auf dem Land nur in den Griff bekommen, wenn wir die Überversorgung in den Städten abbauen.“ Das gelänge z. B. nach Meinung Pfeiffers, wenn niedergelassenen Ärzten das Recht, mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen zu können, nur noch auf Zeit vergeben wird.

Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 30.12.2014