Vor einer Organisation, die sich „Deutscher Pflegekreis“ nennt, warnt die Verbraucherzentrale. Der „Deutsche Pflegekreis“ verschickt Schreiben mit dem Titel „Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017“. Darin wird der Eindruck erweckt, als handele es sich um ein förmliches Schreiben einer Pflegekasse oder Behörde. Letztlich wird in dem Brief jedoch darum gebeten, einen „Antrag auf Kostenübernahme“ auszufüllen, zu unterschreiben und an das Unternehmen zurückzuschicken. Damit schließen Verbraucher dann einen Vertrag über die Bestellung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel ab. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, zu Werbezwecken angerufen oder angeschrieben zu werden.
Hilfsmittel
Heil- und Hilfsmittel: Reform soll mehr Qualität bringen
Zu den Heilmitteln zählen Krankengymnastik, Massagen, die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie (Logopädie) sowie die Ergotherapie. Während Heilmittel zur Gesundung beitragen sollen, dienen Hilfsmittel dazu, bestimmte körperliche Defizite auszugleichen. Zu der breiten Palette an Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Prothesen, Windeln, Sehhilfen, Einlagen oder Hörgeräte. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll für mehr Qualität und Transparenz sorgen sowie die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen (Fuß-Heilkunde) stärken. Mehr lesen
Gesetzentwurf beschlossen: Heil- und Hilfsmittelversorgung soll besser werden
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen. Dadurch soll mehr Prävention und Rehabilitation möglich werden. Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen – dazu zählen Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe genauso wie Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten – erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Hier die wichtigsten Regelungen im Einzelnen. Mehr lesen
Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet: Höhere Anforderungen an Inkontinenzprodukte
Es gibt bereits seit langem eklatante Mängel bei den Inkontinenzprodukten. Deswegen hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) damit begonnen, höhere Qualitätsanforderungen zu erarbeiten – und zwar sowohl für die Produkte als auch für die Serviceleistungen. Erst im Frühjahr 2015 wurde dies in Angriff genommen. Immerhin wurde dieser Prozess nun abgeschlossen. Die neuen Vorgaben im aktualisierten Hilfsmittelverzeichnis sind verbindlich. Mehr lesen
Petition hat Erfolg: Einsatz externer Hilfsmittelberater der GKV wird überprüft!
Eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition fordert, die Praxis des Einsatzes von externen Hilfsmittelberatern durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu ändern. Der Petitionsausschuss sah das ähnlich und beschloss, die Petition an das Bundesgesundheitsministerium zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Die Angelegenheit soll dort überprüft werden und gegebenenfalls gesetzlich neu geregelt werden. Mehr lesen
WC-Sitz im Dusche und integriertem Föhn: Pflegekasse muss nicht zahlen!
Ein 1922 geborener Berliner leidet unter anderem an Inkontinenz und einer Schulterfehlstellung, verbunden mit erheblichen Bewegungseinschränkungen der Arme. Da er nach dem Toilettengang die Intimreinigung selbst durchführen wollte, beantragte er bei seiner privaten Pflegeversicherung einen WC-Sitz mit integrierter Warmwasserunterdusche und einem Föhn zur „Warmlufttrocknung“. Doch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg lehnte ab (Urteil vom 19.3.2015, Az. L 30 P 99/12). Weder die private noch die gesetzliche Pflegeversicherung müssen eine solche Leistung übernehmen. Allenfalls könne die Krankenversicherung zuständig sein. Begründung des Gerichts: Im Pflegehilfsmittelverzeichnis ist der WC-Sitz mit Duschfunktion nicht enthalten.