Weniger freiheitsentziehende Maßnahmen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Zahl der gerichtlich genehmigten freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in Betreuungsverfahren ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (pdf, 0,5 MB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (pdf, 0,2 MB) hervorgeht, wurden 2010 bundesweit noch 98.119 solche Verfahren angeordnet oder genehmigt. Seither gehen die Zahlen kontinuierlich zurück. 2015 waren es noch 59.945 Verfahren. Die jährlich vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Daten zu den Betreuungsverfahren zeigten, dass zwischen 2010 und 2015 sowohl die Anträge auf FEM als auch die Genehmigungen für FEM rückläufig seien. Bei den Ablehnungen sei zugleich ein Anstieg zu verzeichnen. Diese Entwicklung gehe in die richtige Richtung, heißt es in der Antwort weiter. Der Einsatz von FEM in der Pflege müsse weiter verringert werden. Es gehe um den Ausbau FEM-vermeidender Strategien.

Anerkennungsverfahren in Heilberufen: Änderungsbedarf?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung sieht hinsichtlich der Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das System der Anerkennungsregelungen könne im Wesentlichen als gelungen bezeichnet werden, heißt es in einem Bericht zu dem Thema, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht. Mehr lesen

Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern: Zukünftig soll Gericht entscheiden

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Die freiheitsentziehende Unterbringung von Minderjährigen unterliegt bereits jetzt der Genehmigung durch das Familiengericht. Dagegen gilt für freiheitsentziehende Maßnahmen in Krankenhäusern, Heimen oder Pflegeeinrichtungen ausschließlich das elterliche Sorgerecht. Dies will die Bundesregierung nun ändern. Der Staat müsse freiheitsentziehende Maßnahmen überwachen und Kinder vor einer missbräuchlichen Ausübung des Elternrechts schützen. Das soll mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ (pdf, 0,8 MB) geschehen. Die Bundesregierung hat die Novelle soeben in den Bundestag eingebracht. Mit ihr soll die Rechtslage bei Kindern der bereits für Erwachsene geltenden Regelung angeglichen werden.

Bundesrat: Drittes Pflegestärkungsgesetz muss an zentralen Stellen geändert werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDas dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) der Bundesregierung muss nach Ansicht des Bundesrates an zentralen Stellen verändert werden. So seien die geplanten Änderungen und Leistungsausweitungen mit erheblichen Mehrausgaben für die Kommunen als Träger der Sozialhilfe verbunden, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf. Mehr lesen

Gesetzentwurf beschlossen: Heil- und Hilfsmittelversorgung soll besser werden

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen. Dadurch soll mehr Prävention und Rehabilitation möglich werden. Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen – dazu zählen Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe genauso wie Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten – erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Hier die wichtigsten Regelungen im Einzelnen. Mehr lesen

Bundesregierung plant Teilzeitausbildung in Heilberufen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung plant, Teilzeitausbildungen auch für medizinisch-technische Ausbildungsberufe zu ermöglichen. Das geht aus ihrer Antwort (pdf, 0,2 MB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (pdf, 0,2 MB) hervor. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie habe sie eine entsprechende Anpassung der Heilberufsgesetze bereits zugesagt, führt die Bundesregierung aus. Dabei werde aber nicht gezielt überprüft, ob die Ausbildungsinhalte des „Gesetzes über Technische Assistenten in der Medizin“ aus dem Jahr 1993 den aktuellen Anforderungen entspricht.