Seit mehr als zwei Jahrzehnten wurde diskutiert, heute das Ergebnis: Der Bundestag hat das Pflegeberufereformgesetz verabschiedet. Damit hat er auch das in einigen Bundesländern noch anfallende Schulgeld abgeschafft. Außerdem erhalten nun alle Auszubildenden zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung – mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Am Ende steht der Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Die Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das Pflegestudium geben. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen.
Ausbildung
Ausbildungsreform in der Pflege: Wird Gesetz jetzt doch noch verabschiedet?
Für Donnerstag steht das Pflegeberufereformgesetz auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Damit könnte es doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wie man liest, soll es aber erst ein Jahr später als geplant, also 2020 in Kraft treten. Der Kompromiss der Großen Koalition sieht vor, dass zukünftig alle Bewerber ihre Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Anschließend können sie entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder für das letzte Jahr einen spezialisierten Abschluss als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben. Im Jahr 2026 wird dann vom Bundestag geprüft, welcher Ausbildungsweg sich bei den Pflegeschülern durchgesetzt hat. Eine Neujustierung ist dann möglich.
Bundesrat verabschiedet zahlreiche neue Gesetze im Gesundheits- und Pflegebereich
Unter anderem hat der Bundesrat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die Reform ordnet Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe neu. Die erste Stufe tritt zum 1.1.2017 in Kraft. Außerdem hat das oberste Ländergremium eine umfangreiche Reform des Arzneimittelrechts gebilligt, die neben Verbesserungen bei der Arzneimittelsicherheit unter anderem auch die umstrittene Möglichkeit vorsieht, Arzneimittelstudien an Demenzkranken vorzunehmen. Und nicht zuletzt hat der Bundesrat, trotz deutlicher Bedenken wegen steigender Kosten für die Sozialhilfeträger, dem dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz kann damit Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Hinsichtlich der Pflegeausbildung („Generalistik“) fordert der Bundesrat, das entsprechende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Neuordnung der Pflegeberufe: Kommt die Kinderkrankenpflege unter die Räder?
Am Montag ging es im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages um die Kinderkrankenpflege. Die Petentin Monika Otte setzt sich mit ihrer Eingabe für den Erhalt einer eigenständigen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ein. Eine Zusammenlegung der Ausbildung in den Pflegeberufen führt aus ihrer Sicht dazu, dass das Ausbildungsziel, „die vielfältigen Aufgaben des Pflegeberufes sicher zu übernehmen“, nicht erreicht wird. Dies sei gefährlich für die Situation in Kinderkliniken, urteilte Otte. Zukünftige, generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte müssten über „Learning by doing am Kind“ ihr nötiges Know-how erlangen. Mehr lesen
Bundesrat will Reform der Pflegeberufe verschieben
Der Bundesrat forderte in seiner gestrigen Sitzung, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten. Außerdem monierte die Länderkammer, dass die Kosten im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen sind. Die Bundesregierung solle erst einmal gemeinsam mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der für die Reform anfallenden Kosten vornehmen. Immerhin würden nämlich auch die Länderhaushalte von der Neuregelung der Pflegeberufe betroffen.
Referentenentwurf für Pflegeberufsgesetz vorgestellt: Generalistik soll kommen!
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig haben am 27. November 2015 einen gemeinsamen Entwurf zur Reform der Pflegeausbildung vorgestellt: Das Pflegeberufsgesetz (Informationspapier (pdf)). Ziel der Reform ist, die Qualität der Pflege zu steigern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Die bisherigen Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege werden weiterentwickelt und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt (generalistische Pflegeausbildung). Die Ausbildung wird kostenfrei. Und: Ein Pflegestudium soll als Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung eingeführt werden. Man hört viele positive Stimmen. Aber auch kritische, wie z.B. in einer Pressemitteilung des Verband Deutscher Alten-und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) (pdf) deutlich wird.