Seit mehr als zwei Jahrzehnten wurde diskutiert, heute das Ergebnis: Der Bundestag hat das Pflegeberufereformgesetz verabschiedet. Damit hat er auch das in einigen Bundesländern noch anfallende Schulgeld abgeschafft. Außerdem erhalten nun alle Auszubildenden zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung – mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Am Ende steht der Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Die Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das Pflegestudium geben. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen.