Bundesrat verabschiedet zahlreiche neue Gesetze im Gesundheits- und Pflegebereich

RA Thorsten Siefarth - LogoUnter anderem hat der Bundesrat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die Reform ordnet Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe neu. Die erste Stufe tritt zum 1.1.2017 in Kraft. Außerdem hat das oberste Ländergremium eine umfangreiche Reform des Arzneimittelrechts gebilligt, die neben Verbesserungen bei der Arzneimittelsicherheit unter anderem auch die umstrittene Möglichkeit vorsieht, Arzneimittelstudien an Demenzkranken vorzunehmen. Und nicht zuletzt hat der Bundesrat, trotz deutlicher Bedenken wegen steigender Kosten für die Sozialhilfeträger, dem dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz kann damit Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Hinsichtlich der Pflegeausbildung („Generalistik“) fordert der Bundesrat, das entsprechende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Neuordnung der Pflegeberufe: Kommt die Kinderkrankenpflege unter die Räder?

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Montag ging es im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages um die Kinderkrankenpflege. Die Petentin Monika Otte setzt sich mit ihrer Eingabe für den Erhalt einer eigenständigen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ein. Eine Zusammenlegung der Ausbildung in den Pflegeberufen führt aus ihrer Sicht dazu, dass das Ausbildungsziel, „die vielfältigen Aufgaben des Pflegeberufes sicher zu übernehmen“, nicht erreicht wird. Dies sei gefährlich für die Situation in Kinderkliniken, urteilte Otte. Zukünftige, generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte müssten über „Learning by doing am Kind“ ihr nötiges Know-how erlangen. Mehr lesen

Bundesrat will Reform der Pflegeberufe verschieben

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesrat forderte in seiner gestrigen Sitzung, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten. Außerdem monierte die Länderkammer, dass die Kosten im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen sind. Die Bundesregierung solle erst einmal gemeinsam mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der für die Reform anfallenden Kosten vornehmen. Immerhin würden nämlich auch die Länderhaushalte von der Neuregelung der Pflegeberufe betroffen.

Referentenentwurf für Pflegeberufsgesetz vorgestellt: Generalistik soll kommen!

RA Thorsten Siefarth - LogoBundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig haben am 27. November 2015 einen gemeinsamen Entwurf zur Reform der Pflegeausbildung vorgestellt: Das Pflegeberufsgesetz (Informationspapier (pdf)). Ziel der Reform ist, die Qualität der Pflege zu steigern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Die bisherigen Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege werden weiterentwickelt und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt (generalistische Pflegeausbildung). Die Ausbildung wird kostenfrei. Und: Ein Pflegestudium soll als Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung eingeführt werden. Man hört viele positive Stimmen. Aber auch kritische, wie z.B. in einer Pressemitteilung des Verband Deutscher Alten-und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) (pdf) deutlich wird.