Urteile zur Sterbehilfe: Dürfen Helfer den Suizid jetzt bis zum Tod begleiten?

RA Thorsten Siefarth - LogoZwei Ärzte aus Berlin und Hamburg hatten suizidwillige Personen bei der Selbsttötung begleitet. In der zweiten Instanz wurden sie bereits freigesprochen: Kein Tötungsdelikt, keine unterlassene Hilfeleistung. Diese Freisprüche hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun gestern bestätigt (Urteile vom 3. Juli 2019, Az. 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18). Entscheidend sei, dass sich die Suizidentinnen freiverantwortlich zur Selbsttötung entschieden hatten. Dann müsse ein Arzt, wenn er bei dem Suizid anwesend ist, diesen Willen respektieren und dürfe keine „Rettungsmaßnahmen“ ergreifen. Es liegt also kein strafbares Unterlassen vor. Das Urteil des BGH ist deswegen spektakulär, da es über viele Jahrzehnte eine andere Rechtsprechung gab. Was dazu geführt hat, dass Angehörige zwar (straflose!) Beihilfe zum Suizid leisten durften, sich vom Suizidenten dann aber entfernen musste, wenn dieser zur Tat geschritten ist. Das dürfte nach dieser Rechtsprechung nun anders zu beurteilen sein.

Freiheitsentziehende Maßnahmen im häuslichen Bereich sind nicht genehmigungsbedürftig!

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ist kaum nachvollziehbar: Freiheitsentziehende Maßnahmen in einem „Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung“ sind nach § 1906 Abs. 4 BGB genehmigungsbedürftig – nicht aber, wenn sie zu Hause vorgenommen werden. Das hat einmal mehr das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen entschieden (Beschluss vom 28. Mai 2019, Az. A XVII 9/18). Allerdings weist das Gericht darauf hin, dass es auch zu Hause keine absolute Freiheit gebe. Es bedürfe immer einer gesetzlichen Grundlage, bzw. einer Rechtfertigung. Zum Beispiel, wenn der Betroffene sein Einwilligung zu Bettseitenteilen gegeben hat. Oder wenn diese in einer akuten Notsituation angebracht werden. Die Besonderheit des in Garmisch-Partenkirchen entschiedenen Falles: Die Versorgung wurde durch eine 24-Stunden-Pflegekraft sichergestellt. Diese lebte in einer räumlich abgetrennten Wohnung. Damit lag aber keine „sonstige Einrichtung“ vor, weil es an einem „institutionellen Rahmen“ fehlte. Also lag weiterhin eine häusliche Umgebung vor – und damit keine Genehmigungsbedürftigkeit für freiheitsentziehende Maßnahmen.

Sozialgericht Münster: Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoEin ambulanter Pflegedienst hat ein 12jähriges Mädchen im Umfang von 50 Stunden pro Woche intensivpflegerisch versorgt. Allerdings wollte der Pflegedienst eine höhere Vergütung von der Kasse und hat deswegen den Versorgungsvertrag gekündigt. Die Eltern des Mädchens haben jedoch von der Krankenkasse verlangt, die Tochter, auch über die Kündigung hinaus, von diesem Pflegedienst versorgen zu lassen. Damit unterlagen sie jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht Münster. Mehr lesen →

Vorsicht bei mitgebrachtem Speiseeis!

RA Thorsten Siefarth - LogoSommerzeit ist Eiszeit. Da bringen Angehörige gerne Speiseeis in die Pflegeeinrichtungen mit. Allerdings ist bei selbstgemachtem Eis Vorsicht geboten. Denn hier besteht die Gefahr, wenn die Kühlkette nicht optimal funktioniert, dass sich Keime vermehren. Wurden gar rohe Eier verarbeitet, dann können Salmonellen den Genuss ordentlich verhageln. Pflegekräfte müssen die Gefahren im Blicke behalten und – behutsam – kontrollieren. Sie sollten vor allem über die verheerenden Folgen einer Infektion in einer Altenpflegeeinrichtung aufklären. Die Empfehlung an Angehörige sollte lauten, möglichst auf industriell hergestelltes Eis zurückzugreifen. Das ist zwar nicht so lecker, aber weniger gefährlich. Notfalls muss den Angehörigen sogar verboten werden, selbst hergestellte Eis mitzubringen.

Kündigung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement: Ausnahmsweise möglich!

RA Thorsten Siefarth - LogoWill ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen Krankheit kündigen, dann muss er zuvor versuchen, ihn wieder einzugliedern. Dazu gibt es das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Verzichtet der Arbeitgeber darauf, dann ist eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht schwer zu halten. Ausnahmsweise geht es nach der Rechtsprechung aber auch ohne BEM. Das hat, wie jetzt bekannt wurde, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt (Urteil vom 27. Februar 2019, Az. 17 Sa 1605/18). Wenn der Arbeitgeber davon ausgehen darf, dass sich der Arbeitnehmer sowieso nicht an dem BEM beteiligt, dann ist es nicht notwendig. Das war in dem zugrundeliegenden Fall so, weil der Arbeitnehmer Gespräche mit seinem Arbeitgeber gänzlich abgelehnt hatte. 

Bericht veröffentlicht: Menschenrechtsverletzungen in Pflegeeinrichtungen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat am 14. Mai 2019 ihren aktuellen Bericht (pdf, 0,8 MB) veröffentlicht. Der Schwerpunkt lag in diesem Jahr auf der Prüfung von Alten- und Pflegeheimen. Der Bericht stellt etliche positive Beispiele vor. Allerdings auch negative. Es geht vor allem um Probleme bei der Medikation und im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Aber auch um andere Bereiche. So wird von einer Bewohnerin berichtet, die die Feuerwehr alarmiert hatte, weil sie seit Stunden in ihren Fäkalien lag. Darüber hinaus wurde die bauliche Gestaltung geprüft (auch die Barrierefreiheit sowie der Brandschutz), Möglichkeiten zur Teilhabe, Wahrung des Briefgeheimnisses, Gewalt- und Infektionsschutz sowie Ernährung und die ärztliche und pflegerische Versorgung.