Sozialgericht Münster: Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoEin ambulanter Pflegedienst hat ein 12jähriges Mädchen im Umfang von 50 Stunden pro Woche intensivpflegerisch versorgt. Allerdings wollte der Pflegedienst eine höhere Vergütung von der Kasse und hat deswegen den Versorgungsvertrag gekündigt. Die Eltern des Mädchens haben jedoch von der Krankenkasse verlangt, die Tochter, auch über die Kündigung hinaus, von diesem Pflegedienst versorgen zu lassen. Damit unterlagen sie jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht Münster. Mehr lesen

Vorsicht bei mitgebrachtem Speiseeis!

RA Thorsten Siefarth - LogoSommerzeit ist Eiszeit. Da bringen Angehörige gerne Speiseeis in die Pflegeeinrichtungen mit. Allerdings ist bei selbstgemachtem Eis Vorsicht geboten. Denn hier besteht die Gefahr, wenn die Kühlkette nicht optimal funktioniert, dass sich Keime vermehren. Wurden gar rohe Eier verarbeitet, dann können Salmonellen den Genuss ordentlich verhageln. Pflegekräfte müssen die Gefahren im Blicke behalten und – behutsam – kontrollieren. Sie sollten vor allem über die verheerenden Folgen einer Infektion in einer Altenpflegeeinrichtung aufklären. Die Empfehlung an Angehörige sollte lauten, möglichst auf industriell hergestelltes Eis zurückzugreifen. Das ist zwar nicht so lecker, aber weniger gefährlich. Notfalls muss den Angehörigen sogar verboten werden, selbst hergestellte Eis mitzubringen.

Kündigung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement: Ausnahmsweise möglich!

RA Thorsten Siefarth - LogoWill ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen Krankheit kündigen, dann muss er zuvor versuchen, ihn wieder einzugliedern. Dazu gibt es das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Verzichtet der Arbeitgeber darauf, dann ist eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht schwer zu halten. Ausnahmsweise geht es nach der Rechtsprechung aber auch ohne BEM. Das hat, wie jetzt bekannt wurde, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt (Urteil vom 27. Februar 2019, Az. 17 Sa 1605/18). Wenn der Arbeitgeber davon ausgehen darf, dass sich der Arbeitnehmer sowieso nicht an dem BEM beteiligt, dann ist es nicht notwendig. Das war in dem zugrundeliegenden Fall so, weil der Arbeitnehmer Gespräche mit seinem Arbeitgeber gänzlich abgelehnt hatte. 

Bericht veröffentlicht: Menschenrechtsverletzungen in Pflegeeinrichtungen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat am 14. Mai 2019 ihren aktuellen Bericht (pdf, 0,8 MB) veröffentlicht. Der Schwerpunkt lag in diesem Jahr auf der Prüfung von Alten- und Pflegeheimen. Der Bericht stellt etliche positive Beispiele vor. Allerdings auch negative. Es geht vor allem um Probleme bei der Medikation und im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Aber auch um andere Bereiche. So wird von einer Bewohnerin berichtet, die die Feuerwehr alarmiert hatte, weil sie seit Stunden in ihren Fäkalien lag. Darüber hinaus wurde die bauliche Gestaltung geprüft (auch die Barrierefreiheit sowie der Brandschutz), Möglichkeiten zur Teilhabe, Wahrung des Briefgeheimnisses, Gewalt- und Infektionsschutz sowie Ernährung und die ärztliche und pflegerische Versorgung.