Verwaltungsgericht Berlin: Vierte Pflegekommission darf weiterarbeiten

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RA Thorsten Siefarth - LogoDie Pflegekommission erarbeitet die Arbeitsbedingungen für die Pflege. Insbesondere feilt sie am zukünftigen Pflege-Mindestlohn. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die vierte Pflegekommission (paritätisch) acht Mitglieder sowie jeweils einen Stellvertreter benannt. Dagegen hat sich ein Arbeitgeberverband, der bei der Besetzung nicht berücksichtigt worden war, mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gewehrt. Die Richter haben am 17. Januar 2020 entschieden, dass die Pflegekommission ihre Arbeit fortsetzen darf (Az. 4 L 356.19). Ein wichtiges Argument: Wenn die Kommission suspendiert wird, dann bedeutet das erhebliche Unsicherheit für die 1,2 Mio. in der Pflege Beschäftigten. Demgegenüber habe der Arbeitgeberverband keine schweren oder unzumutbaren Nachteile vorgetragen.

Provokation und Erfindung von Kündigungsgründen: Pflegekraft hat Anspruch auf 20.000 Euro Entschädigung

FAust Kampf

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Klage einer Pflegekraft gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater auf Entschädigung war erfolgreich. Das Arbeitsgericht Gießen verurteilte beide als Gesamtschuldner wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Zahlung von 20.000 Euro. Hintergrund: Die Betreiberin von Senioreneinrichtungen hatte gemeinsam mit einem Rechtsanwalt ein Strategiekonzept entwickelt. Mit diesem wollte sie unliebsame Betriebsratsmitglieder entfernen. Das betraf auch die klagende Altenpflegerin, die als stellvertretende Betriebsratsvorsitzende in dem Seniorenheim tätig war. Mehr lesen →

Kündigung wegen „Zwangswaschung“ eines Pflegebedürftigen

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RA Thorsten Siefarth - LogoDa kann es noch so nachvollziehbare (hygienische) Gründe geben: Wenn ein Pflegebedürftiger sich gegen die Körperwäsche wehrt, dann müssen Pflegekräfte das respektieren. Deswegen hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Urteil vom 19. November 2019, Az. 5 Sa 97/19): Wird ein demenzkranker Heimbewohner durch zwei Pflegekräfte bei massiver Gegenwehr zwangsweise gewaschen und rasiert, stellt das regelmäßig eine körperliche Misshandlung dar. Das kann den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung berechtigen. Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der sich seit mehreren Tagen nicht hat waschen und rasieren lassen. Außerdem hatte er sich in der Nacht vor der Wäsche eingenässt.

Patientenverfügung schützt nicht immer vor Zwangsbehandlung

Flur Krankenhaus

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Gemeinde in Niedersachsen hatte einen Mann zwangsweise unterbringen lassen, inklusive Zwangsmedikation. Das zuständige Amtsgericht hatte das genehmigt. Der Betroffene berief sich jedoch auf eine Patientenverfügung und legte Beschwerde beim Landgericht Osnabrück ein. In der Patientenverfügung hieß es u.a., er lehne „jede Zwangsbehandlung egal mit welchen als Medikamenten bezeichneten Stoffen“ ab. Außerdem sei die „Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung strikt und verbindlich und unter allen Umständen zu unterbinden.“ Mehr lesen →

Arbeitsaufgabe zur Pflege eines nahen Angehörigen: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Schild Bundesagentur für Arbeit

Eine Frau hatte ihr Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet. Hintergrund: Sie wollte zu ihrer 950 km entfernt wohnenden Mutter ziehen, um diese pflegerisch zu versorgen. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihr dafür eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aufgebrummt. Denn sie habe durch den Aufhebungsvertrag an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt. Das Sozialgericht Karlsruhe gab der Arbeitsagentur recht. Mehr lesen →

Deutliche Verbesserungen bei der Verordnung von Heilmitteln

Zwei Frauen auf Gymnastikbällen

RA Thorsten Siefarth - LogoGesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Heilmittel wie z. B. Krankengymnastik, Ergotherapie oder Massagen. Zukünftig wird es durch die Änderung der Heilmittel-Richtline weniger kompliziert. Es wird nur noch ein Rezept pro Fall mit einer „orientierenden Behandlungsmenge“ geben. Damit entfallen Erst- und Folgeverordnungen sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Wenn es medizinisch notwendig ist, dürfen Ärzte ohne besonderen Antrag mehr Behandlungen verordnen. Patienten haben nach Rezeptausstellung nunmehr 28 Tage Zeit, bis zum Beginn der Behandlung (bisher 14 Tage). Es wird sogar möglich sein, die Behandlung länger als 14 Tage zu unterbrechen. Allerdings greifen die Änderungen erst ab Oktober 2020. Die Ärzte und Heilmittelerbringer sollen Zeit zur Anpassung bekommen.