Schleswig-Holsteinischer Landtag will Pflegekammer: Draußen hagelt es Protest!

Nach Rheinland-Pfalz rückt nun auch in Schleswig-Holstein die Schaffung einer Pflegekammer in greifbare Nähe. Dort hat am Mittwoch die Landesregierung ihr Gesetz zur Einführung einer Pflegekammer in den Landtag eingebracht. Aber es formierte sich auch Protest. Am gleichen Tag demonstrierten rund 500 Personen vor dem schleswig-holsteinischen Landtag gegen eine Pflegekammer. Zur Demo hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi aufgerufen. Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. hat sich dem Aufruf angeschlossen.

Nicht jeder weiß es: Krankenversicherte haben ein Recht auf Zweitmeinung

Die gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten übernehmen, wenn Versicherte eine zweite Meinung einholen wollen. Wie die Ärztezeitung nun berichtet, hat eine Studie ergeben, dass jeder vierte Deutsche nichts von seinem Recht auf Zweitmeinung weiß. Durchgeführt wurde die Befragung vom privaten Krankenhausbetreiber Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und dem IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung.

Umsetzungsstrategie für entbürokratisierte Pflegedokumentation online

Ziel des GKV-Spitzenverbandes, des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) war es, zeitnah mit der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation zu starten und die in diesem Kontext vorliegenden Erfahrungen in die Praxis umzusetzen. Daher haben die drei Verbände mit Unterstützung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, bereits im Sommer des vergangenen Jahres die Erarbeitung einer Implementierungsstrategie durch Elisabeth Beikirch in Auftrag gegeben. Pünktlich zum Start des Projektbüros des Pflegebeauftragten, welches die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland bei der Umsetzung einer neuen, „schlanken“ Pflegedokumentation unterstützen wird, stellen die drei Organisationen den Abschlussbericht zu der Implementierungsstrategie online zur Verfügung. Ab sofort kann dieser von den Homepages des GKV-SV, des bpa und der BAGFW heruntergeladen werden.
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Krankentagegeldversicherung: Gericht kippt Herabsetzungsklausel

Der Kläger – ein selbständiger Handwerker – schloss im Jahr 2006 eine Krankentagegeldversicherung ab, die ihm im Krankheitsfalle ein Tagegeld in Höhe von 100 EUR versprach. Der Tagessatz entsprach dem damaligen Nettoeinkommen des Klägers. Im Jahr 2012 teilte der Versicherer mit, dass das Tagegeld bei entsprechend geminderter Prämienhöhe nur noch 62 EUR betrage. Er berief sich darauf, dass der Handwerker mittlerweile weniger verdiene und die vereinbarten Versicherungsbedingungen eine entsprechende Anpassung zuließen. Der Kläger wollte das nicht hinnehmen und bestand auf der Beibehaltung des höheren Tagessatzes.
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Neuer Expertenstandard im Netz – aber noch nicht verbindlich!

Ende März 2014 wurde der Expertenstandard-Entwurf zur „Erhaltung Förderung der Mobilität“ im Rahmen einer Fachkonferenz konsentiert. Dieser ist nun im Netz und beim GKV-Spitzenverband abrufbar. Der Entwurf wird seit Anfang des Jahres in ausgewählten stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten modellhaft implementiert. Die Ergebnisse der modellhaften Implementierung werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Im Anschluss daran wird über die verbindliche Einführung des Expertenstandards in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen entschieden. Das bedeutet: Erst dann, also wenn der Expertenstandard im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, ist er für alle Pflegedienste und –heime in Deutschland verbindlich!

Tochter holt Medikamente für pflegebedürftige Mutter: Versicherung muss bei Unfall zahlen!

Eine Tochter versorgt ihre Mutter und muss sie dabei von einem Sessel ins Bett transferieren. Als die Mutter wegen Schmerzen laut aufschreit, holt die Tochter zunächst ein schmerzstillendes Medikament. Dabei verunglückt sie auf der Treppe. Die Unfallversicherung will nicht für den Schaden aufkommen. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg muss sie aber (20.11.2014, Az. L 6 U 2398/14). Begründung: Auch wenn die Tochter an sich einer krankenpflegerischen Maßnahme nachgegangen ist (Medikament holen), so stand diese doch im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung (Hilfe beim Zu-Bett-Gehen). Und für diese muss die Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 Sozialgesetzbuch VII aufkommen.