Pflegegeld: Beratungsbesuche wieder notwendig!

Wer Pflegegeld bekommt, der muss nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) Beratungsbesuche abrufen und diese gegenüber seiner Pflegekasse nachweisen. Ansonsten droht eine Kürzung des Pflegegeldes. Die Pflicht zum Beratungsbesuch war im letzten Jahr allerdings ausgesetzt. Diese Regelung wurde jedoch nicht verlängert. Der Beratungsbesuch ist nun wieder ein Muss. Wegen der COVID19-Pandemie muss dieser Besuch jedoch nicht persönlich erfolgen. § 148 SGB XI erlaubt es, zunächst bis einschließlich 31. März 2021, dass der Besuch telefonisch, digital oder per Videokonferenz stattfinden kann. Der Pflegebedürftige muss dies gegenüber dem beratenden Pflegedienst ausdrücklich verlangen.

Diebstahl von Desinfektionsmittel: Außerordentliche Kündigung rechtens!

Mann hält zwei Flaschen Desinfektionsmittel vor dem Bauch

Ein Arbeitnehmer hatte im März 2020 einen Liter Desinfektionsmittel gestohlen. Der damalige Wert: 40 Euro. Wegen des Diebstahls wurde dem Arbeitnehmer außerordentlich und fristlos gekündigt. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf jetzt in zweiter Instanz entschieden hat (Urteil vom 14. Januar 2021, Az. 5 Sa 483/20). Die Äußerungen des Arbeitnehmers seien nicht glaubhaft und entschuldigten ihn nicht. Noch dazu habe er das Desinfektionsmittel entwendet als dieses Mangelware war. Damit habe er in Kauf genommen, dass die übrigen Arbeitnehmer nicht ausreichend versorgt werden konnten. Obwohl der Arbeitnehmer lange bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, hielt das Gericht eine Abmahnung nicht für notwendig. Auch die Abwägung aller Umstände fiel zu Lasten des Arbeitnehmers aus. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts (pdf).

Neu: Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegebereich dürfen nach Impfstatus fragen und daraus Konsequenzen ableiten

Im Infektionsschutzgesetz gibt es einen neuen Paragrafen: § 23a IfSG. Diese Vorschrift erlaubt es Arbeitgebern erstmals, Beschäftigte nach ihrem Impfstatus zu befragen. Außerdem werden die Arbeitgeber darin verpflichtet, Konsequenzen aus den erworbenen Kenntnissen zu ziehen. Das kann so weit gehen, dass Beschäftigte an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden müssen. Oder dass Arbeitgeber gezwungen sind, einen Bewerber abzulehnen. Mehr Informationen gibt es in einem Beitrag von Birgitta von Lehn bei pflegen-online.de.

Urteil: Pflegeheime dürfen Besuch ohne negativen Schnelltest verweigern

Ein Pflegeheim im nordrhein-westfälischen Würselen schrieb seinen Besuchern einen Corona-Schnelltest vor. Das verweigerte ein Besucher, wollte aber trotzdem die Einrichtung betreten. Die Leitung hat das hingegen verweigert. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Aachen am 23. Dezember 2020 entschieden hat. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Neuerscheinung: Arbeitsrecht in der Pflege

Buch: Arbeitsrecht in der Pflege

„Arbeitsrecht in der Pflege“ ist das kompakte Nachschlagewerk für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Pflege. Anschaulich und praxisnah ist es ideal geeignet für den pflegerischen Alltag.

Im Mittelpunkt: Ein Lexikonteil mit rund 400 Stichworten. Illustriert werden die Stichworte mit Beispielen aus der Pflege. Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen geben Sicherheit und helfen bei der praktischen Umsetzung.

Eine ausführliche Einführung erläutert die Grundzüge des Arbeitsrechts – garantiert ohne „Juristendeutsch“. Mit allen Aspekten, die gerade in der Pflege wichtig sind.

Das Nachschlagewerk ist hervorragend geeignet für Ausbildung und Studium und ein hilfreicher Begleiter in der Prüfungsvorbereitung.

Erscheinungstermin: 1. Dezember 2020. Jetzt schon bestellen.

Keine Rabatte mehr von Online-Apotheken

orangefarbene Tabletten liegen vor Dosette

Zukünftig dürfen Online-Apotheken keine Rabatte mehr für rezeptpflichtige Medikamente gewähren. Die Preise müssen die gleichen sein wie in den Apotheken vor Ort. Das hat der Bundestag am Donnerstag (29. Oktober 2020) beschlossen. Weitere Inhalte des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG): Apotheken dürfen künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Sie erhalten dafür auch mehr Geld. Zum Beispiel für eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder für die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Außerdem sollen künftig (durch Mediziner geschulte) Apotheker Erwachsene impfen dürfen. Dies soll zunächst in regionalen Modellvorhaben getestet werden. Das neue Gesetz soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten. Mehr Infos: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/apotheken.html