Die Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz) läuft nur noch bis Ende dieses Jahres. Sie soll wohl nicht verlängert werden. Mehr Infos bei tagesschau.de.
Infektionsschutzgesetz
Neu: Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegebereich dürfen nach Impfstatus fragen und daraus Konsequenzen ableiten
Im Infektionsschutzgesetz gibt es einen neuen Paragrafen: § 23a IfSG. Diese Vorschrift erlaubt es Arbeitgebern erstmals, Beschäftigte nach ihrem Impfstatus zu befragen. Außerdem werden die Arbeitgeber darin verpflichtet, Konsequenzen aus den erworbenen Kenntnissen zu ziehen. Das kann so weit gehen, dass Beschäftigte an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden müssen. Oder dass Arbeitgeber gezwungen sind, einen Bewerber abzulehnen. Mehr Informationen gibt es in einem Beitrag von Birgitta von Lehn bei pflegen-online.de.