Neu: Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegebereich dürfen nach Impfstatus fragen und daraus Konsequenzen ableiten

Im Infektionsschutzgesetz gibt es einen neuen Paragrafen: § 23a IfSG. Diese Vorschrift erlaubt es Arbeitgebern erstmals, Beschäftigte nach ihrem Impfstatus zu befragen. Außerdem werden die Arbeitgeber darin verpflichtet, Konsequenzen aus den erworbenen Kenntnissen zu ziehen. Das kann so weit gehen, dass Beschäftigte an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden müssen. Oder dass Arbeitgeber gezwungen sind, einen Bewerber abzulehnen. Mehr Informationen gibt es in einem Beitrag von Birgitta von Lehn bei pflegen-online.de.

Der aktuelle Begriff: Quarantäne

vier Menschen in vier Häusern Isolation Quarantäne

RA Thorsten Siefarth - LogoJesus und Moses zogen sich zum Fasten 40 Tage in die Wüste zurück. Damit wurde die „40“ zu einer symbolträchtigen Zahl für die Isolierung. Deren Übersetzung in das Französische lautet: „quarantaine“. Heutzutage geht es bei „quarantaine“ nicht mehr um das Fasten. Und auch nicht mehr unbedingt um 40 Tage. Vielmehr ist mit der Quarantäne eine von einer Behörde angeordnete Maßnahme zum Infektionsschutz gemeint. Noch dazu eine, die mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden kann. Dieser Beitrag erläutert, was Quarantäne rechtlich bedeutet. Und wie weit die Eingriffsbefugnisse der Behörden reichen. Mehr lesen