Nach Maskenpausen-Wunsch: Klage einer Krankenschwester gegen Versetzung erfolglos

Eine Krankenschwester wollte kürzere Tragezeiten für die FFP2-Maske – und längere „Maskenpausen“. Daraufhin versetzte der Arbeitgeber die Mitarbeiterin. Deren Klage vor dem Arbeitsgericht Herne blieb erfolglos. Mehr Infos in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung.

Neu: Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegebereich dürfen nach Impfstatus fragen und daraus Konsequenzen ableiten

Im Infektionsschutzgesetz gibt es einen neuen Paragrafen: § 23a IfSG. Diese Vorschrift erlaubt es Arbeitgebern erstmals, Beschäftigte nach ihrem Impfstatus zu befragen. Außerdem werden die Arbeitgeber darin verpflichtet, Konsequenzen aus den erworbenen Kenntnissen zu ziehen. Das kann so weit gehen, dass Beschäftigte an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden müssen. Oder dass Arbeitgeber gezwungen sind, einen Bewerber abzulehnen. Mehr Informationen gibt es in einem Beitrag von Birgitta von Lehn bei pflegen-online.de.