Bereits Anfang August hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass die Leistungsabrechnung der Pflegeunternehmen gegenüber den Kassen komplett auf die digitale Form umgestellt werden soll. Allerdings greift diese Umstellung erst zum 1.1.2018. Der GKV-Spitzenverband wird die Details festlegen. Insbesondere soll eine parallele Nutzung papiergebundener und elektronischer Dokumente vermieden werden.
90-Jährige löst Kreuzworträtsel: Strafverfahren eingestellt
Eine 90-Jährige Dame hatte ein Kreuzworträtsel gelöst. Allerdings tat sie das in einem Nürnberger Museum. Das Rätsel war indes Teil eines Bildes des Fluxus-Künstlers Arthur Köpcke. Die Rentnerin kam dabei lediglich der Aufforderung „Insert words“ („Setze Wörter ein“) am oberen Bildrand nach. Vielleicht hat sie das Ganze etwas zu wörtlich genommen … Wie Spiegel Online nun berichtet, wurde das Strafverfahren gegen die Rentnerin eingestellt. Wegen geringer Schuld.
Patient will nur von Chefarzt operiert werden: Krankenhaus muss sich an Vereinbarung halten
Ein Beitrag im Magazin der Deutschen Anwaltsauskunft weist darauf hin, dass sich ein Krankenhaus an die Vereinbarung mit einem Patienten halten muss. Wenn der Patient wünscht, nur vom Chefarzt behandelt zu werden und das Krankenhaus damit einverstanden ist, dann muss das auch so geschehen. Wird das vom Krankenhaus missachtet, so kann der Patient Schmerzensgeld verlangen. Unerheblich ist, ob der operierende Arzt seine Arbeit gut oder schlecht gemacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 19.7.2016, Az. VI ZR 75/15).
Einmal mehr: Urteil sieht freiberufliche Pflegekraft als Arbeitnehmerin
Pflegekräfte, die in den üblichen Ablauf von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen integriert sind, gelten in der Regel als Arbeitnehmer. Selbst wenn sie einen Dienstvertrag als freie Honorarkraft abgeschlossen haben. Das ergibt sich erneut aus einem aktuellen Urteil (Hessisches Landessozialgericht, 7.7.2016, Az. L 8 KR 297/15). Es ging um eine Krankenschwester, die in einer Fachklinik für Neurologie tätig war. Da sie in die streng hierarchisch gegliederten Arbeitsabläufe der Klinik eingebunden war und zudem kein wirtschaftliches Risiko tragen musste, war sie als abhängig Beschäftigte und nicht als Selbständige einzustufen.