Arzt muss Patientenakte komplett herausgeben

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Anspruch auf Herausgabe der Patientenunterlagen in Kopie ist nur erfüllt, wenn der Arzt sämtliche Unterlagen in lesbarer Kopie gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen wegen einer noch offenen Behandlungsrechnung besteht nicht. Das hat das Amtsgericht München mit einem soeben bekanntgewordenen Urteil vom 6.3.2015 (Az. 243 C 18009/14) entschieden. Begründung: Die Einsichtnahme soll gerade der Prüfung dienen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob deswegen die Bezahlung der Rechnung zu Recht verweigert wird. Dies würde konterkariert, könnte dem Anspruch auf Einsichtnahme in die Krankenunterlagen ein Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten werden.

Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) gibt ständig neue Infoblätter heraus. Ganz aktuell gibt es eines zu rechtlichen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung. Es wendet sich vor allem an Patienten. Daneben werden seit Dezember auch Infos zur Stomaversorgung, zur ableitenden Kontinenzversorgung, zum intermittierenden Katheterismus und zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln angeboten. Sämtliche BVMed-Patienteninformationen sind unter www.bvmed.de/infokarten abrufbar. Interessant in diesem Zusammenhang: Laut Medienberichten hat die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, am Mittwochabend bei einer Veranstaltung des BVMed in Berlin angekündigt, die Koalition wolle die Versorgung mit Hilfsmitteln im Frühjahr neu regeln.

Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Damit sollen vor allem die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege reformiert und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Etliche Verbände lehnen die Generalistik jedoch grundlegend ab. Mehr lesen →

Mehr Pflegebedürftige beziehen Sozialhilfe

RA Thorsten Siefarth - LogoWie die Ärztezeitung berichtet, machte die die Linke-Fraktionsvize Sabine Zimmermann im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Berlin auf gestiegene Zahlen beim Sozialhilfebezug aufmerksam. So haben im Jahr 2005 rund 340.000 Pflegebedürftige Sozialhilfe bezogen, 2014 waren es bereits 453.000. Auch die Ausgaben wuchsen. So wurden für die „Hilfe zur Pflege“ im Jahr 2005 ca. 2,6 Mrd. Euro ausgegeben und zuletzt 3,5 Mrd. Euro. Mein Kommentar: Damit ist noch nicht unbedingt belegt, dass heutzutage ein größerer Anteil der Pflegebedürftigen zum Sozialfall wird. Denn der demografische Wandel führt zu einer steigenden Zahl Pflegebedürftiger und damit auch zu einer steigenden Zahl von Hilfeempfängern.

Augsburger Heimbetreiber scheitert mit Verfassungsbeschwerde

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Augsburger Betreiber der Pflegeeinrichtung „Haus Marie“, Armin Rieger, hatte Verfassungsbeschwerde gegen den Staat erhoben. Sein Hauptvorwurf: Der Staat komme seiner Schutzpflicht gegenüber alten und pflegebedürftigen Menschen nicht nach, weil er Missständen in den Pflegeheimen tatenlos zusehe. Im Jahr 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die Eingabe Riegers abgewiesen. In der vergangenen Woche hat sie auch dessen Beschwerde darüber mangels Zulässigkeit abgelehnt. Rieger erwägt nun, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Mehr Infos liefert die Süddeutsche Zeitung hier (19.8.2014) und hier (7.1.2016).

Generalistik kommt womöglich sehr schnell!

RA Thorsten Siefarth - LogoWie unterschiedliche Medien berichten soll das Pflegeberufegesetz noch in dieser Woche im Bundeskabinett beschlossen werden. Das wäre der Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren und das Gesetz könnte damit im Bundestag behandelt werden. Die Novelle soll die Zusammenführung der bisherigen drei Berufsbilder der Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege hin zu einer gemeinsamen generalistischen Ausbildung regeln.