Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber muss Kosten für Wäsche notwendiger Hygienekleidung tragen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesarbeitsgericht hat gestern ein Urteil für Schlachtbetriebe gefällt (Az. 9 AZR 181/15). Das lässt sich problemlos auf Pflegebetriebe übertragen 🙂 . Für das Waschen der Hygienekleidung hatte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn abgezogen. Zu Unrecht, wie die obersten Arbeitsrichter urteilen. Es komme darauf an, in wessen Interesse das Geschäft oder die Handlung vorgenommen wird. Beim Tragen notwendiger Hygienekleidung gehe es vor allem um das Interesse des Arbeitgebers. Deswegen muss er – und nicht der Arbeitnehmer – für das Waschen bezahlen. Und das gilt auch im Pflegebereich.

Einseitige Erhöhung des Heimentgelts: Bundesgerichtshof kippt Vertragsklausel

RA Thorsten Siefarth - LogoBetreiber von Pflegeheimen und anderen Wohn- und Betreuungseinrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen eine in Heimverträgen übliche Klausel eines Anbieters statt. Mehr lesen →

Zusätzliche Betreuungsleistungen: Kasse gibt in zwei Musterklagen nach!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Barmer GEK Pflegekasse verweigerte ihren Versicherten bundesweit die Erstattung von zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI in Höhe von 104 Euro monatlich. Und zwar dann, wenn vor der Inanspruchnahme kein entsprechender zusätzlicher Antrag gestellt worden war – obwohl die Person nachweislich pflegebedürftig war und bereits zuvor reguläre Pflegeleistungen beantragt und bezogen hatte. Von dieser Praxis hat sich die Kasse jetzt verabschiedet. Mehr lesen →

Neuer Rahmen­ver­trag: Bessere Zusam­men­arbeit von Hospiz­diensten und Kran­ken­häusern möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoDas baye­rische Gesund­heits­mi­nis­terium infor­mierte jetzt in einem Schreiben die Kran­ken­haus­träger über die nunmehr auf Grundlage des Hospiz- und Pallia­tiv­ge­setzes in Kraft getretene Rahmen­ver­ein­barung zur ambu­lanten Hospiz­arbeit. Nach den neuen Rege­lungen erhalten ambu­lante Hospiz­dienste nicht nur für die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung im häus­lichen Umfeld einen Zuschuss durch die Kran­ken­kassen, sondern künftig auch, wenn die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung in Kran­ken­häusern erfolgt. Voraus­setzung dafür ist, dass die Kran­ken­haus­träger den ambu­lanten Hospiz­dienst beauf­tragt haben. Mehr lesen →

Fortbildung in der Pflege: „Aufstiegs-BAföG“ löst „Meister-BAföG“ ab

RA Thorsten Siefarth - LogoDas alte „Meister-BAföG“ nennt sich ab August 2016 „Aufstiegs-BAföG“. Hintergrund: Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Das gilt auch im Pflegebereich, z.B. für die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger. Zum 1. August 2016 gibt es höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge. Wer ab diesem Datum oder danach eine Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung beginnt, der profitiert außerdem von strukturellen Verbesserungen. Damit soll insbesondere die Familienfreundlichkeit des ABFG erhöht und Bürokratie abgebaut werden. Mehr Infos gibt es unter www.meister-bafoeg.info.

Neue Broschüre: Was tun bei (möglichen) Behandlungsfehlern?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Techniker Krankenkasse hat eine neue 30-seitige Broschüre herausgegeben: „Behandlungsfehler – Ein Leitfaden für Patienten“. Darin klärt sie auf, was ein Behandlungsfehler ist, welche rechtlichen Möglichkeiten Patienten haben und wie sie ihr Recht durchsetzen können. Es werden auch die Hürden besprochen und davor gewarnt, voreilig zu klagen. Ein Prozess erfordert viel Kraft und bringt ein Kostenrisiko mit sich. Klassische Behandlungsfehler sind falsche Diagnosen, fehlerhafte Medikation, Verbleib von Fremdkörpern nach Operationen, fehlende Überweisung an einen Facharzt, unzureichende Hygiene, unzureichende Aufklärung und nicht fachgerecht durchgeführte Operationen.