Neue Broschüre: Was tun bei (möglichen) Behandlungsfehlern?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Techniker Krankenkasse hat eine neue 30-seitige Broschüre herausgegeben: „Behandlungsfehler – Ein Leitfaden für Patienten“. Darin klärt sie auf, was ein Behandlungsfehler ist, welche rechtlichen Möglichkeiten Patienten haben und wie sie ihr Recht durchsetzen können. Es werden auch die Hürden besprochen und davor gewarnt, voreilig zu klagen. Ein Prozess erfordert viel Kraft und bringt ein Kostenrisiko mit sich. Klassische Behandlungsfehler sind falsche Diagnosen, fehlerhafte Medikation, Verbleib von Fremdkörpern nach Operationen, fehlende Überweisung an einen Facharzt, unzureichende Hygiene, unzureichende Aufklärung und nicht fachgerecht durchgeführte Operationen.

Absage eines OP-Termins: Schadensersatz fällig?

RA Thorsten Siefarth - LogoIn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Klinik aus München wurde der Patient zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er einen Operationstermin absagt. Eine solche Vertragsklausel ist in der Regel aber unwirksam. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Mehr lesen