Bundesarbeitsgericht: Verfallklausel zum Pflegemindestlohn ist unwirksam!

RA Thorsten Siefarth - LogoWeil ein Pflegedienst Zweifel hatte, ob eine Pflegehilfskraft tatsächlich arbeitsunfähig war, verweigerte er die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erst ein halbes Jahr später machte die Hilfskraft ihren Lohn geltend. Der Pflegedienst berief sich jedoch auf eine Klausel im Arbeitsvertrag. Danach mussten Lohnansprüche innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden, sonst verfielen sie. Das gilt jedoch nicht für den Pflegemindestlohn, betätigt nun das Bundesarbeitsgericht die unteren Instanzen (Urteil vom 24.8.2016, Az. 5 AZR 703/15). Nach der Zweiten Pflegearbeitsbedingungenverordnung (2. PflArbbV), dort ist der Pflegemindestlohn geregelt, kann dieser nicht verfallen.

Wer zahlt mehr in die Krankenkasse ein: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

RA Thorsten Siefarth - LogoAn sich sieht die gesetzliche Sozialversicherung eine paritätische Finanzierung vor: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen einen gleich hohen Anteil bezahlen. Doch das stimmt so schon lange nicht mehr. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren, Arbeitnehmer müssen inklusive Zusatzbeitrag zurzeit durchschnittlich 8,4 Prozent berappen. Auf den ersten Blick zahlen also die Arbeitnehmer mehr in die Kassen ein. Der SPIEGEL (Florian Diekmann) hat in einem sehr aufschlussreichen Beitrag eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Anlass genommen, die Zahlen einmal genauer zu analysieren.

Bundesverfassungsgericht ermöglicht „ambulante Zwangsbehandlung“

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Zwangsbehandlung kommt in der Regel nur dann in Frage, wenn vom Betreuungsgericht die (geschlossene) Unterbringung des Patienten angeordnet wird. Wie sieht es aber aus, wenn diese nicht möglich, eine Zwangsbehandlung aber dringend notwendig ist? Bislang sahen die Gesetze die Möglichkeit einer „ambulanten Zwangsbehandlung“ nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch in einem heute bekannt gewordenen Beschluss als verfassungswidrig bezeichnet. Mehr lesen

Bauliche Anforderungen an Bestandsbauten – Stichtag am 31. August 2016

RA Thorsten Siefarth - LogoBis spätestens 31. August 2016 müssen nach der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) die baulichen Anforderungen für Bestandsbauten erfüllt und/oder entsprechende Befreiungen beantragt sein. Zuständig sind die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) bei den Kreisverwaltungsbehörden. Notwendig ist dies wegen Umsetzung der DIN 18040-2(R) bei Bestandsbauten im Rahmen der AVPfleWoqG.

Kosten für Pflegedienst aus Polen können steuerlich abgesetzt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Pflegedienst aus Polen erbrachte für eine ältere Dame vorwiegend hauswirtschaftliche Leistungen und Alltagsunterstützung. Die Kosten in Höhe von über 30.000 Euro wollte das Finanzamt nur als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ anerkennen und damit auf 4.000 Euro deckeln. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jedoch entschieden (Urteil vom 21.6.2016, Az. 5 K 2714/15), dass es sich um sogenannte außergewöhnliche Belastungen handelt, die grds. in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können. Das gilt selbst dann, wenn die Unterstützung durch Kräfte ohne pflegerische Ausbildung erfolgt. Allerdings muss man die „angemessenen Kosten“ nachweisen. Da reicht alleine die Rechnung des Pflegedienstes nicht, am besten man führt einen Leistungsnachweis oder ein Tagebuch. Außerdem muss das Pflegegeld (hier für die Pflegestufe II) abgezogen werden.

Gesetzentwurf: Abrechnung in der Pflegeversicherung soll komplett digital erfolgen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) weist auf das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz hin. Der Entwurf (pdf, 314 KB) wurde heute im Bundeskabinett verabschiedet. Danach soll in der sozialen Pflegeversicherung die Abrechnung auf Papier komplett durch die vollelektronische Abrechnung ersetzt werden. Es ist geplant, das Ganze nach einer Vorbereitungsphase zum 1. Januar 2018 an den Start gehen zu lassen.