Brandenburg: Erstmals Tarifvertrag für Pflege-Azubis mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO)

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) und die Tarifgemeinschaft Brandenburg der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben für die Auszubildenden in der Alten- und Krankenpflege erstmals einen Tarifvertrag abgeschlossen. Er trat zum 1. Oktober 2017 in Kraft. Damit erhalten die Auszubildenden in der Altenpflege im ersten Ausbildungsjahr eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 875 Euro brutto; im zweiten Ausbildungsjahr in Höhe von 975 EUR brutto und im dritten Ausbildungsjahr in Höhe von 1075 Euro brutto. Zusätzlich bekommt der Auszubildende jährlich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 61,6 Prozent des durchschnittlich gezahlten Ausbildungsentgeltes. Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen sowie in den Nachtstunden wird jeweils ein tariflich geregelter Zeitzuschlag gezahlt. Zum 1. Oktober 2018 erhöht sich die Ausbildungsvergütung in der Alten- und Krankenpflege monatlich um 50 Euro.

Neuer Expertenstandard: Wer will bei Implentierungsprojekt mitmachen?

RA Thorsten Siefarth - LogoDer neue Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ wurde am 6. Oktober 2017 in der OsnabrückHalle konsentiert. Er wird von Januar bis Juni 2018 in ca. 25 Einrichtungen der Altenhilfe, ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern unter methodischer Begleitung des wissenschaftlichen Teams des DNQP modellhaft implementiert. Ziel der modellhaften Implementierung ist, Aufschluss und Erkenntnisse über die Praxistauglichkeit, Akzeptanz und die Voraussetzungen für die Einführung des Expertenstandards zu gewinnen. Bewerbungen zur Teilnahme am Implementierungsprojekt nimmt das Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) noch bis zum 10. November 2017 entgegen.

Umstellung auf Pflegegrade: Bundesversicherungsamt zieht positive Bilanz

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und mit ihm ein neues Begutachtungsverfahren. Seitdem werden anhand des Grades der Selbstständigkeit fünf Pflegegrade anstatt der bisherigen drei Pflegestufen ermittelt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die praktische Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen schwerpunktmäßig bei zwölf Pflegekassen geprüft. Dabei zeigte sich, dass es bei der Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu keinen gravierenden Problemen gekommen ist. Auch beim Besitzstandsschutz gab es nur wenig Fehlerfeststellungen. Etwas mehr Unstimmigkeiten wurden erkannt bei den Übergangsregelungen zur Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen. Den Bericht gibt es online beim BVA.

Bayerische „Vereinigung der Pflegenden“ konstituiert sich

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gründungsausschuss der Vereinigung der Pflegenden in Bayern trifft sich am 24. Oktober in München zu seiner konstituierenden Sitzung. Seine erste Aufgabe wird es sein, einen vorläufigen Vorstand und ein Präsidium zu wählen. Außerdem soll eine vorläufige Hauptsatzung beschlossen werden. Spätestens mit Inkrafttreten der Satzung kann die Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit ihrer Arbeit beginnen. Es können dann Mitglieder aufgenommen, Beschlüsse gefasst und Wahlen abgehalten werden. Innerhalb eines Jahres muss eine erste Mitgliederversammlung oder Delegiertenversammlung einberufen werden.