Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Informationskarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln veröffentlicht. Darin werden kurz und bündig die wichtigsten Fragen beantwortet. Wann besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel? In welcher Höhe werden Pflegehilfsmittel bezahlt? Wann sind Zuzahlungen zu Pflegehilfsmitteln zu leisten? Und noch einiges mehr. So wird auch die Abgrenzung von Hilfsmitteln zu Pflegehilfsmitteln behandelt.
Keine Ratenzahlung für Senioren
Das Amtsgericht München hat soeben ein Urteil vom 13.4.2016 bekannt gemacht (Az. 171 C 28560/15, seit dem 9.1.2018 rechtskräftig). Danach darf ein Teleshoppingsender einer 84-jährigen Kundin die Bezahlung in Raten verweigern. Das sei keine Altersdiskriminierung, so das Münchner Gericht. Es lehnte den begehrten Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3000 Euro ab. Begründung: „Es ist aber nun einmal so, dass mit gesteigertem Alter auch das Risiko des Ablebens ansteigt.“ In diesem Fall müsse sich der Verkäufer hinsichtlich der noch offenen Raten an die Erben halten. Das sei dann aber sehr aufwendig und das wirtschaftliche Ausfallrisiko steige deutlich an.
Gefährdungsbeurteilung: Jetzt online und speziell für die Pflege
Die Gefährdungsbeurteilung wird immer noch recht stiefmütterlich behandelt. Dabei ist sie in § 5 Arbeitsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben. Und im Übrigen auch sehr sinnvoll. Denn nur so können Schutzmaßnahmen entwickelt werden, die gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter garantieren. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege bietet die Gefährdungsbeurteilung nun auch online an. Und zwar differenziert nach stationärer und ambulanter Pflege. Man kann sogar mit mobilen Geräten während einer Begehung seine Beobachtungen und Befragungsergebnisse erfassen und anschließend am PC weiterbearbeiten.
Off-Label-Use von Medikamenten: Nicht ohne Risiko
Soeben ist in der März-Ausgabe von „Die Schwester Der Pfleger“ ein Beitrag von mir erschienen. Es geht um den Off-Label-Use von Medikamenten. Also um Medikamente, die für Anwendungsgebiete verordnet werden, für die sie nicht zugelassen sind. Sie können den Beitrag (pdf, 0,3 MB) hier herunterladen – kostenlos!