Die Barmer GEK hatte ihren Versicherten im vergangenen Jahr falsche Ankündigungen zu der Umstellung von den Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade erteilt. Bewohner wurden fälschlicherweise mit einem erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf ausgewiesen. Das hat dazu geführt, dass die Pflegesätze bei betroffenen Einrichtungsträgern falsch berechnet wurden. Die Deckungslücke wird nun von der Barmer GEK übernommen. Dazu richtet die Kasse ein Onlineverfahren ein. Pflegebedürftige sind dadurch nicht betroffen.
Anerkennungsverfahren in Heilberufen: Änderungsbedarf?
Die Bundesregierung sieht hinsichtlich der Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das System der Anerkennungsregelungen könne im Wesentlichen als gelungen bezeichnet werden, heißt es in einem Bericht zu dem Thema, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht. Mehr lesen
Urteil: Wohnungskündigung gegen Demenzkranken muss sorgfältig geprüft werden
Der Bundesgerichtshof hat gestern ein Räumungsurteil gegen einen demenziell erkrankten Mieter aufgehoben. Die Gerichte der unteren Instanzen hätten die gesundheitliche Situation des Mieters nicht sorgfältig genug geprüft, so die obersten Bundesrichter. Mehr lesen
Kopftuch-Urteil kann auch für Pflegeunternehmen gelten
Zwei muslimischen Frauen aus Belgien und Frankreich war wegen des Tragens eines Kopftuches gekündigt worden. Das kann rechtmäßig sein, hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden (Az. C-157/15, C-188/15). Anwendbar ist die Entscheidung auch im Pflegebereich. Und sie erstreckt sich auch auf andere religiöse Symbole. Denn das Verbot hat nach dem Urteil nur dann Bestand, wenn es auf einer generellen (!) Regel beruht, die das Tragen jedweder politischer, philosophischer oder religiöser Zeichen unterschiedslos verbietet. Wer also ein Kopftuch verbietet, muss beispielsweise auch das Tragen eines Kreuzes untersagen. Das Urteil betrifft übrigens nur private Arbeitgeber, nicht dagegen kirchliche oder ihnen nahestehende (wie z.B. Pflegeunternehmen der Caritas oder der Diakonie).
Gesundheitsfachberufe: Viele Probleme bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
Laut einem Bericht von Ärzte Zeitung online (Matthias Wallenfels) ruckelt es bei der Anerkennung von Abschlüssen, die Vertreter der Gesundheitsfachberufe außerhalb der EU erworben haben. Nach einem Bericht von Bundesgesundheitsminister Gröhe gebe es Probleme vor allem mit Kliniken und Schulen. Aber auch die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen, z.B. Lehrgängen, sei ungesichert. Ebenso seien die Kosten für die von den Betroffenen zu finanzierenden Gutachten zu hoch. Berichtet wird schließlich von Antragstellern, die aufgrund von Sprachbarrieren ihren Antrag nicht weiter verfolgt hätten.
ZQP-Ratgeber hilft, gute Pflege zu erkennen
Laut einer repräsentativen Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) wünscht sich die überwiegende Mehrheit der Deutschen (96 Prozent), im Bedarfsfall verlässliche Informationen über die Qualität von professionellen Pflegeangeboten zu bekommen. Allerdings ist es für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen oftmals schwer nachzuvollziehen, ob die mit einem ambulanten Pflegedienst vereinbarten Leistungen fachlich richtig und angemessen sind. Damit sie dies künftig besser einschätzen können, hat das ZQP den Ratgeber „Gute Pflege erkennen“ entwickelt. Er fasst verbrauchergerecht zusammen, was in fachlichen Leitlinien und verschiedenen ethischen und rechtlichen Dokumenten festgehalten ist.