Falsche Ankündigungen: Barmer GEK übernimmt Deckungslücke bei den Pflegeeinrichtungen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Barmer GEK hatte ihren Versicherten im vergangenen Jahr falsche Ankündigungen zu der Umstellung von den Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade erteilt. Bewohner wurden fälschlicherweise mit einem erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf ausgewiesen. Das hat dazu geführt, dass die Pflegesätze bei betroffenen Einrichtungsträgern falsch berechnet wurden. Die Deckungslücke wird nun von der Barmer GEK übernommen. Dazu richtet die Kasse ein Onlineverfahren ein. Pflegebedürftige sind dadurch nicht betroffen.

Mehr Leistungen für Demenzkranke – Begutachtungsrichtlinie in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1. Juli können Menschen mit Demenz höhere Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von monatlich 100 Euro oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro bekommen. Wie das Begutachtungsverfahren aussieht, regelt die „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs“ (PEA-Richtlinie). Mehr lesen