Krankenkasse darf die Trinkmenge nicht vorschreiben

RA Thorsten Siefarth - LogoDer gesetzlichen Krankenkasse steht es nicht zu, bei der Gewährung von Kathetern und Bettbeuteln das individuelle Trinkbedürfnis zu reglementieren. Die Menschenwürde verbietet es, bei dem Trinkbedürfnis nur von Durchschnittswerten auszugehen. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Mehr lesen

Kasse lehnt zu spät ab: Versicherter erhält beantragte Leistung

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit Februar 2013 befindet sich eine Regelung im Gesetz, nach der die Kassen zur Übernahme der Leistung verpflichtet sein können, wenn sie nicht oder nicht rechtzeitig entscheiden (§ 13 Abs. 3a SGB V). Aktuell trifft es die DRV Knappschaft-Bahn-See. Sie muss nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom gestrigen Tag (Az. B 1 KR 25/15 R) einem Versicherten die Kosten für 25 Sitzungen psychotherapeutische Leistungen als Langzeittherapie ersetzen. Die Kasse lehnte die Leistung erst nach knapp sechs Wochen ab, ohne den Versicherten über die Einholung eines Gutachtens zu informieren. Die Kasse hätte aber binnen drei Wochen entscheiden oder den Versicherten informieren müssen, dass sie ein Gutachten einholt.

Jetzt wird’s ernst: MDK vertieft die Abrechnungsprüfung bei Pflegediensten

RA Thorsten Siefarth - LogoMit Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2016 muss der MDK nun auch die Leistungsabrechnung von Pflegeunternehmen prüfen. Wie der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. berichtet, hat der GKV-Spitzenverband dazu ein Konzept für die ambulanten Pflege erarbeitet. Dessen Praktikabilität wird nun im Rahmen eines Pilotprojektes überprüft. Zwischen dem 14.3.2016 und dem 8.4.2016 werden in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Nord (Hamburg) und dem Saarland jeweils 20 Pflegedienste nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Im Rahmen der MDK-Regelprüfungen werden insgesamt zehn Fragen abgeprüft, ausschließlich bei Kunden, die regulär im Rahmen der Stichprobe besucht werden. Die betroffenen Pflegedienste werden im Vorfeld nicht gesondert informiert. Es sei nicht beabsichtigt, die im Rahmen der Erprobung gesammelten Erkenntnisse an die Pflegekassen weiterzuleiten.

Häusliche Krankenpflege: Kasse kürzt und befristet pauschal – unzulässig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. macht darauf aufmerksam, dass die DAK in Brandenburg die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den Hausarzt offenbar pauschal und ohne Angabe eines Grundes kürzt und zeitlich befristet. So bewillige die DAK derzeit Leistungen, die vom Hausarzt zum Beispiel für ein Quartal verschrieben wurden, grundsätzlich nur noch für einen Monat. Das bedeutet, dass die Versicherten dann jeden Monat erneut zum Arzt gehen müssen, um eine Folgeverordnung einzuholen. Diese Handhabung ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Das sollten sich die Versicherten nicht gefallen lassen und dagegen Widerspruch einlegen.

DAK-Gesundheit zieht „Selbstauskunftbogen“ zurück

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) hatte im letzten Sommer ärztliche Ver- und Anordnungen angezweifelt und einen „Selbstauskunftsbogen“ versandt. Dabei wurde eine Pflicht zum Ausfüllen suggeriert und in einem Schnellverfahren die Leistung verweigert. Das Büro der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hat nun mitgeteilt, dass nach ihrer Intervention die DAK Gesundheit die „Selbstauskunftsbögen“ nicht mehr einsetzen wird. Nach Auskunft des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) suchen nunmehr Mitarbeiter der DAK-Gesundheit die Ärzte in ihren Praxen auf und zweifeln deren Diagnosen und Behandlungspflegeverordnungen an.