Urteil zu Mindestlohn: Anrechnung von Sonderzahlungen, Berechnung von Zuschlägen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn entschieden. Außerdem ging es um die Frage, auf welcher Grundlage Überstunden-, Sonn- und Feiertags- sowie Nachtzuschläge berechnet werden dürfen. Mehr lesen

Heimvertrag: Einseitige Entgelterhöhungen nun doch zulässig?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) weist hier auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13.8.2015 hin (Az. I-6 U 182/14). Die Richter haben entschieden, dass das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz nicht verbiete, eine Entgelt- und Vergütungsveränderung durch einseitige Erklärung herbeizuführen. Die Richter begründen dies vor allem damit, dass das Entgelt in Wohn- und Betreuungseinrichtungen nicht frei verhandelbar sei. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Bewohner Leistungen der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers erhält. Dann vereinbaren nämlich die Kostenträger für die Pflegebedürftigen im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen das Entgelt mit den Einrichtungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Keine Kostenübernahme für Gewebezuckermessgerät

RA Thorsten Siefarth - LogoDem an Diabetes mellitus leidenden Beamten war bereits Beihilfe für eine Insulinpumpe mit integriertem Blutzuckermessgerät bewilligt worden. Nun wollte er noch eine teilweise Übernahme der Kosten für ein zusätzlich angeschafftes Gewebezuckermessgerät. Ohne Erfolg. Auch das Verwaltungsgericht Koblenz hält diese Entscheidung (Urteil vom 15.1.2016, Az. 5 K 756/15.KO (pdf, 0,3 MB)). Begründung: Bei dem Gewebezuckermessgerät gehe es in erster Linie darum, ein Mehr an Lebensqualität für den Diabetes-Patienten zu erreichen. Dies begründe aber keine medizinische Notwendigkeit im Sinne der Beihilfevorschriften.

Wegen Fotos von Patienten: Pflegekräfte verurteilt

RA Thorsten Siefarth - LogoVerschiedenen Medienberichten zufolge wurden gestern drei Pflegekräfte der Aachener Uniklinik zu Freiheitsstrafen auf Bewährung und zwei zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten von älteren Patienten in entwürdigenden Situationen Fotos gemacht und diese an eine Whatsapp-Gruppe versandt. Zu sehen waren auf den Fotos teils unbekleidete Patienten, teilweise war der Körper bemalt. Auf einem Bild legten sich zwei Pfleger zu einer 80-jährigen stark dementen Frau ins Bett und machten Aufnahmen. Es gab auch Fotos mit Patienten, auf denen die Pflegekrafte Grimassen schnitten. Für die Richterin war dies eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“. Alle Mitarbeiter wurden mittlerweile entlassen, haben aber eine neue Stelle. Ein Berufsverbot wurde vom Gericht nicht ausgesprochen.

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Strafbarkeit geschäftsmäßiger Sterbehilfe ab

RA Thorsten Siefarth - LogoVier Mitglieder des Vereins Sterbehilfe Deutschland e.V hatten vor dem Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen den neuen § 217 Strafgesetzbuch eingereicht. Dort ist das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe geregelt. Nun unterlagen sie mit ihrem Antrag. Insgesamt wögen die Nachteile bei Außervollzugsetzung der Vorschrift schwerer als die nachteiligen Folgen, die den Beschwerdeführern durch deren Weitergeltung entstehen. Über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Mehr lesen

Urteil: Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen

RA Thorsten Siefarth - LogoAuch wenn es in einem Betrieb üblich ist, dass er für die Raucherpausen der Mitarbeiter den Lohn weiterzahlt, ohne die genaue Häufigkeit und Dauer der Pausen zu kennen, können die Mitarbeiter nicht davon ausgehen, dass dies auch künftig so bleibt. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hin. Mehr lesen