Der Betreiber einer medizinischen Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation betreibt einen eigenen Fahrdienst. Dieser sorgt dafür, dass Patienten zwischen ihrer Wohnung und der medizinischen Einrichtung hin- und hertransportiert werden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass dieser Fahrdienst der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt. Das kann auch für Pflegeunternehmen interessant sein, die einen solchen Dienst betreiben. Mehr lesen
Gerichtsentscheidung
Verfassungsbeschwerde gegen den „Pflegenotstand“ gescheitert
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollten die Beschwerdeführer auf Missstände in deutschen Pflegeheimen aufmerksam machen. Ihrer Meinung nach sei der Staat weitgehend gesetzgeberisch untätig geblieben und habe dadurch seine Schutzpflichten gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen verletzt. Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag jedoch bekannt, dass es die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen habe. Sie sei unzulässig, weil das Unterlassen des Gesetzgebers und die eigene Betroffenheit „nicht hinreichend substantiiert vorgetragen wurde“. Mehr lesen
Arbeitgeber darf Browserdaten auf Dienstrechner auswerten
Die Nutzung des Dienstrechners war allenfalls in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet. Nachdem der Arbeitgeber Wind davon bekam, dass ein Arbeitnehmer dieses Verbot missachtet hatte, wertete er den Browserverlauf aus und stellte dabei eine unerlaubte Privatnutzung an fünf Tagen in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen fest. Die außerordentliche Kündigung folgte auf dem Fuße. Das Landesarbeit Berlin-Brandenburg hat diese für wirksam erklärt (Urt. v. 14.1.2016, Az. 5 Sa 657/15). Der Arbeitgeber durfte die Daten verwerten, weil das Bundesdatenschutzgesetz dies auch ohne eine Einwilligung des Arbeitnehmers erlaube und der Arbeitgeber keine Möglichkeit gehabt habe, mit anderen Mitteln die unerlaubte Internetnutzung nachzuweisen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde zugelassen.
Sexuelle Belästigung durch Mitbewohner rechtfertigt fristlose Kündigung des Heimvertrags
Das Landgericht Kleve hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sexuelle Übergriffe grundsätzlich gröbliche Verletzungen der heimvertraglichen Pflichten darstellen und eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Zwar enthalte das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) keine Regelungen des Verhaltens gegenüber anderen Mitbewohnern. Als vertragliche Nebenpflicht darf der Heimbewohner die Persönlichkeitsrechte der anderen Bewohner des Heims allerdings nicht verletzen. Die sexuellen Übergriffe stellen massivste Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Heimbewohnerinnen dar. Auch weil die Heimbewohner auf Grund ihrer körperlichen und psychischen Verfassung den sexuellen Übergriffen des Heimbewohners schutzlos ausgeliefert waren. Mehr lesen
Kasse muss Kosten für Cannabis übernehmen – weil sie geschlafen hat!
Wer kennt schon § 13 Abs. 3a SGB V? Unbedingt mal lesen! Satz 1 lautet: „Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden.“ Satz 5 und 6 der gleichen Vorschrift lauten: „Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.“ Und genau diese Regelung hat das Sozialgericht Dortmund jetzt angewandt und die Barmer GEK verdonnert, einem Versicherten die Kosten für 56 Gramm Cannabisblüten zur Schmerztherapie zu erstatten. Mehr lesen
Urteil: Schiedsstelle muss notfalls selbst ermitteln
Ambulante Dienste müssen mit den Sozialleistungsträgern in der Regel eine Vergütungsvereinbarung abschließen, wenn sie später mit dem Sozialamt abrechnen wollen. Kommt es dabei zu Streitigkeiten, so kann eine Schiedsstelle eingeschaltet werden. Diese überprüft dann in einem zweistufigen Verfahren zunächst, ob die Kostenkalkulation des Dienstes nachvollziehbar ist. Auf der zweiten Stufe muss sich dann herausstellen, ob die geforderten Preise im Vergleich zu anderen Anbietern angemessen sind. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass eine gemäß § 80 SGB XII angerufene Schiedsstelle bei seiner Prüfung nicht auf die vorgelegten Unterlagen beschränkt sei, sondern notfalls selbst ermitteln müsse. Mehr lesen