Förderung ambulanter Pflegedienste: Gerichtsbescheid erstritten!

RA Thorsten Siefarth - LogoEinmal in eigener Sache: Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg konnte ein von mir vertretener Pflegedienst zwei obsiegende Gerichtsbescheide erreichen (parallele Entscheidungen mit den Aktenzeichen RN 4 K 14.1582, RN 4 K 14.1646). Es ging um die Förderrichtlinie des Landkreises Rottal-Inn. Diese orientiert sich bei der Bemessung der Fördersumme am Pflegepersonal, ließ bestimmte Mitarbeiter jedoch außen vor. Zu Unrecht, wie das Gericht entschieden hat. Die Landkreise müssen bei der Bemessung der Förderung alle Mitarbeiter berücksichtigen, die für die Versorgung von Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Sie dürfen nicht einfach nach bestimmten Qualifikationen unterscheiden.

Gerne berate ich Pflegedienste zur Umsetzung ihrer Ansprüche!

Ehemann verweigert seiner pflegebedürftigen Ehefrau die Unterstützung: Sozialamt muss einspringen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer in Istanbul lebende Ehemann einer Pflegebedürftigen verweigerte seiner in Deutschland lebenden Ehefrau die finanzielle Unterstützung. Mittlerweile liefen Kosten für die pflegerische Versorgung auf. Nach dem Tod der Pflegebedürftigen wollte der Heimträger von der Stadt Karlsruhe den noch offenen Betrag ersetzt haben. Doch das Sozialamt weigerte sich. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Heilbronn nun entschieden hat. Mehr lesen

Höchstrichterlich genehmigt: Mann darf Hanf im Badezimmer anbauen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Mann eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau von Hanf erteilen muss (Urteil vom 6.4.2016, Az. BVerwG 3 C 10.14). Der 52 Jahre alte Mann leidet seit rund 30 Jahren an Multipler Sklerose und konsumiert zur Linderung der Symptome regelmäßig Cannabis. Eine Therapiealternative gibt es nicht. Zwar besitzt der Mann eine Erlaubnis, Medizinalhanf in der Apotheke zu erwerben. Es entstehen jedoch Kosten in Höhe von 1500 Euro, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Also baut der Mann Cannabis in seinem Badezimmer an. Die Richter aus Leipzig haben das BfArM nun verpflichtet, dies ausnahmsweise zu genehmigen.

Nicht ausreichend qualifiziertes Personal: Pflegedienst verliert Vergütungsanspruch

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn ein Pflegedienst Mitarbeiter einsetzt, die nicht die im Pflegevertrag vereinbarte Qualifikation haben, dann verliert der Pflegedienst seinen Vergütungsanspruch. Und zwar auch dann, wenn die Arbeit der Pflegekräfte an sich in Ordnung war. Diese „streng formale Betrachtungsweise“ ist nach dem Leistungsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein alter Hut. Nun hat aber der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 8.10.2015, Az. III ZR 93/15), dass dies auch dann gilt, wenn es sich um Privatzahler handelt, wenn also nicht die GKV zahlt, sondern der Pflegebedürftige selbst. An sich spielt sich ein solcher Fall dann nicht mehr im Sozialrecht, sondern im Zivilrecht ab. Der BGH sagt aber: Wurde in dem Pflegevertrag vereinbart, dass zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigem die sozialrechtlichen Abrechnungsgrundsätze gelten, so schlägt das Sozialrecht quasi auf das Zivilrecht durch. Es gilt also auch hier: Bei minder qualifiziertem Personal geht der Vergütungsanspruch flöten.

Vom Pflegeheim in ein Hospiz: Kasse will Kosten nicht übernehmen!

RA Thorsten Siefarth - LogoBei Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim versorgt werden, stellen sich die Krankenkassen immer wieder einmal quer, wenn sie die Kosten für die Unterbringung in einem Hospiz übernehmen sollen. So ging es auch einer 76-jährigen Frau, die unter Amyotropher Lateralsklerose (Erkrankung des zentralen und peripheren Nervensystems) litt. Ihr Gesundheitszustand hatte sich rapide verschlechtert. Angeblich sei aber eine angemessene Versorgung in dem Pflegeheim ausreichend. Wie der Nachrichtendienst kobinet berichtet, hat die Kasse vor dem Sozialgericht Berlin den Anspruch im Rahmen eines Eilverfahrens schließlich dann doch anerkannt und die Kosten für das Hospiz übernommen (Az. S 208 KR 4308/15 ER).

Urteil: Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

RA Thorsten Siefarth - LogoFür das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) ist der Arbeitgeber zuständig. Es soll die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall erhalten helfen. Im Übrigen ist eine Kündigung aufgrund von Krankheit kaum erfolgversprechend ohne bEM. In dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall ging es jedoch nicht um eine Kündigung, sondern um die Mitbestimmung des Betriebsrats beim bEM. Mehr lesen