Urteil: Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

RA Thorsten Siefarth - LogoFür das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) ist der Arbeitgeber zuständig. Es soll die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall erhalten helfen. Im Übrigen ist eine Kündigung aufgrund von Krankheit kaum erfolgversprechend ohne bEM. In dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall ging es jedoch nicht um eine Kündigung, sondern um die Mitbestimmung des Betriebsrats beim bEM. Mehr lesen