Inanspruchnahme von Elternzeit: Fax reicht nicht aus!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis. Im Kündigungsrechtsstreit machte die klagende Arbeitnehmerin geltend, sie habe dem Arbeitgeber nach der Geburt ihrer Tochter per Telefax mitgeteilt, dass sie Elternzeit für zwei Jahre in Anspruch nehme. Der Arbeitgeber habe deshalb das Arbeitsverhältnis nach § 18 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) nicht kündigen dürfen. Die Vorinstanzen haben der Kündigungsschutzklage noch stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob die Urteile jedoch auf. Mehr lesen

Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

RA Thorsten Siefarth - LogoAngesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden und damit die große Bedeutung der persönlichen richterlichen Anhörung im Betreuungsverfahren erneut hervorgehoben. Die Anordnung einer Betreuung ohne diese Anhörung verletzt nicht nur das Recht auf rechtliches Gehör, sondern stellt auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dar. Mehr lesen

Absage eines OP-Termins: Schadensersatz fällig?

RA Thorsten Siefarth - LogoIn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Klinik aus München wurde der Patient zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er einen Operationstermin absagt. Eine solche Vertragsklausel ist in der Regel aber unwirksam. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Mehr lesen

Bundesarbeitsgericht: In der Probezeit ist kein Präventionsverfahren notwendig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Arbeitgeber muss für Menschen mit einer Schwerbehinderung ein sogenanntes Präventionsverfahren durchführen (§ 84 Abs. 1 SGB IX). Dadurch soll erreicht werden, dass das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. Allerdings gilt dieser Schutz nicht in der Probezeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.4.2016 entschieden (Az. 8 AZR 402/14). Danach liegt keine Diskriminierung vor, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter mit Schwerbehinderung in der Probezeit kündigt, ohne dass er das Präventionsverfahren durchgeführt hat.

Sozialgericht: OP-Schwester ist keine Selbstständige

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die OP-Schwester eines Klinikums in Rheinland-Pfalz als sozialversicherungspflichtig zu gelten hat. Obwohl sie aufgrund eines Dienstvertrages als „freie Mitarbeiterin“ für das Krankenhaus tätig wurde. Mehr lesen