Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich bei der Zeiterfassung nicht an- und abmeldet, rechtmäßig ist. Dem Arbeitnehmer helfe auch nicht, dass er schon seit 25 Jahren in dem Betrieb beschäftigt war. Mehr lesen
Arbeitsrecht
Arbeitgeberverband Pflege gegen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag
Brandenburg und Niedersachsen planen zurzeit einen Tarifvertrag für die Pflege. Dieser soll für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit flächendeckend für alle Pflegeunternehmen gelten. Dagegen hat sich nun der Arbeitgeberverband Pflege ausgesprochen. Sein Argument: Es drohe eine Kostenexplosion. Der Deutsche Pflegerat hält dagegen und weist darauf hin, dass Arbeitsverhältnisse in der Pflege zu gering entlohnt und zusätzlich durch Befristungen und Teilzeitverträge erschwert würden. So sei für die Berufsangehörigen eine verlässliche Lebens- und Karriereplanung nicht möglich, Flucht aus dem Beruf sei vielfach die Folge. In eine ähnliche Richtung geht die Äußerung des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), gegenüber der „Ärzte Zeitung“: Fair verhandelter Lohn müsse eine Selbstverständlichkeit sein.
Mitarbeiter eines Krematoriums dealt mit Zahngold: Schadensersatzanspruch!
Es ist kaum zu glauben, worüber Arbeitsgerichte so zu befinden haben. Im heute vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um einen Schadensersatzanspruch eines Krematoriums gegenüber einem Mitarbeiter. Dieser hatte nach den Leichenverbrennungen Edelmetallrückstände an sich genommen und verkauft. Dafür muss er nun Schadensersatz zahlen. Und das obwohl das Material an sich herrenlos ist. Beschäftigte seien verpflichtet, Wertgegenstände, die sie bei der Arbeit erlangen, dem Arbeitgeber zu überlassen. Mehr lesen
Bei fehlender Sicherheit: Vorgesetzte haften auch gegenüber Leiharbeitnehmern
Werden Arbeitnehmer vorübergehend einem anderen Unternehmen überlassen, so hat der dortige Vorgesetzte die Pflicht, keine Tätigkeiten zuzuweisen, bei denen mangels berufsgenossenschaftlich vorgeschriebener Schutzmaßnahmen die Gefahr von Gesundheitsschäden besteht. Lässt er die Arbeitnehmer entgegen eindeutiger Sicherheitsbestimmungen ungesichert arbeiten und kommt es dabei zu einem Unfall, kann dies dazu führen, dass der zuständige Sozialversicherungsträger seine unfallbedingt an den Geschädigten geleisteten Aufwendungen vom Vorgesetzten ersetzt verlangen kann. Das hat das Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (22.5.2014, Az. 2 U 574/12) und damit in zweiter Instanz den beklagten Vorgesetzten zur Zahlung von insgesamt 942.436,13 Euro verurteilt. Glück im Unglück hat der Vorgesetzte, weil für ihn die Betriebshaftpflichtversicherung seines Arbeitgebers einspringt.
Arbeitgeberverband spricht sich gegen „Tarifvertrag Soziales“ in Niedersachsen aus
Der Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege (ABVP) e.V. spricht sich gegen einen einheitlichen „Tarifvertrag Soziales“ in Niedersachsen aus. Teile der Wohlfahrtsverbände für Pflegeinrichtungen in Niedersachsen befürworten einen solchen Vertrag. Sie begründen dies mit Lohndumping. Der ABVP wehrt sich dagegen. Seiner Ansichrt nach würde dies eine weitere Reglementierung bedeuten und die unternehmerische Freiheit weiter einschränken. „Gute Kräfte sind nur mit guten Löhnen zu bekommen“, so ABVP-Landesvorstand Niedersachsen Daniel Schade. Die Hoffnung, dass ein Tarifvertrag etwas an der Verhandlungspolitik der Kommunen ändern würde, hat Schade nicht. „Dazu hilft auch ein Korsett eines Tarifvertrages nicht“, so Schade weiter.
Mehr als 17.000 Dateien heruntergeladen: Kündigung gerechtfertigt!
Ein Arbeitnehmer hatte den betrieblichen PC ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit für seine privaten Angelegenheiten genutzt. So hatte er 17.429 Dateien, vor allem von Film- und Musikportalen, heruntergeladen. Der Arbeitgeber hatte daraufhin wegen dieser exzessiven Internetnutzung ohne Abmahnung gekündigt. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (6.5.2014, Az.: 1 Sa 421/13). Selbst die 21jährigere Betriebszugehörigkeit ändere daran nichts.