Pflegemindestlohn: Gilt ab 1. Oktober auch für Betreuungskräfte

RA Thorsten Siefarth - LogoAb dem 1. Oktober 2015 gilt der Pflege-Mindestlohn auch für die 45.000 Betreuungskräfte in der teil- und vollstationären Altenpflege. Der Mindestlohn in der Pflegebranche liegt derzeit bei 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten. Er steigt bis 2017 kontinuierlich auf 10,20 Euro (West) und 9,50 Euro (Ost) an. Darauf weist der Arbeitgeberverband Pflege hin. Er teilt außerdem mit, dass von den insgesamt 45.000 Arbeitsplätzen als Betreuungskraft, die es in den mehr als 13.000 stationären Pflegeheimen geben wird, derzeit bereits mehr als 85 Prozent besetzt worden seien. Die noch etwa 5.000 offenen Stellen könnten zu einem Teil auch an Flüchtlinge vermittelt werden, die die entsprechende Passion mitbringen. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es u. a., Betroffene bei alltäglichen Aktivitäten wie z.B. Spaziergängen, Gesellschaftsspielen und Lesen zu begleiten und zu unterstützen.

Arbeitgeberverband Pflege gegen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag

RA Thorsten Siefarth - LogoBrandenburg und Niedersachsen planen zurzeit einen Tarifvertrag für die Pflege. Dieser soll für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit flächendeckend für alle Pflegeunternehmen gelten. Dagegen hat sich nun der Arbeitgeberverband Pflege ausgesprochen. Sein Argument: Es drohe eine Kostenexplosion. Der Deutsche Pflegerat hält dagegen und weist darauf hin, dass Arbeitsverhältnisse in der Pflege zu gering entlohnt und zusätzlich durch Befristungen und Teilzeitverträge erschwert würden. So sei für die Berufsangehörigen eine verlässliche Lebens- und Karriereplanung nicht möglich, Flucht aus dem Beruf sei vielfach die Folge. In eine ähnliche Richtung geht die Äußerung des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), gegenüber der „Ärzte Zeitung“: Fair verhandelter Lohn müsse eine Selbstverständlichkeit sein.